Ingolstadt
Schon wieder eine Abfuhr

Landgericht weist Klage gegen Beiratsbeschlüsse bei Media-Saturn-Holding ab

05.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:28 Uhr

Ingolstadt (DK) Erneut ist eine Klage gegen Geschäftsvorgänge bei der Media-Saturn-Holding von der zuständigen Kammer des Ingolstädter Landgerichts abgewiesen worden. Ein Anwalt, der Mitglied im Beirat der Holding ist, scheiterte mit seinem Versuch, Beschlüsse dieses Gremiums zu Fall zu bringen.

Vertreter des Metrokonzerns sprechen von Störmanövern zum Schaden der Media-Saturn-Gruppe: Immer wieder sieht sich der Mehrheitsgesellschafter des großen Elektromarktbetreibers in juristische Auseinandersetzungen gezogen, die vom Unternehmensgründer und Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals beziehungsweise seinem Unternehmen Convergenta oder von Vertrauten dieser Eigentümerseite angestrengt werden.

Erst kürzlich hatte die für Handelssachen zuständige Kammer des Landgerichts eine Klage der Convergenta gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung abgewiesen (DK berichtete). Gestern nun folgte erneut eine Abfuhr – diesmal für einen Stuttgarter Rechtsanwalt, der als Kellerhals-Vertrauter dem Beirat der Holding angehört. Er hatte mit seiner nun abgewiesenen Klage versucht, Beschlüsse dieses Gremiums aus seiner ersten Sitzung im September 2012 für nichtig erklären zu lassen.

Das Gericht erkannte jedoch in dem Fall keine rechtsschutzwürdigen Interessen. Selbst bei Verhandlung der Sache und einem wie auch immer gearteten Urteil seien keinerlei Auswirkungen auf vergangene oder künftige Entwicklungen im Unternehmen zu erwarten gewesen, begründete Vorsitzender Konrad Kliegl die Haltung der Kammer.

Wie fragwürdig die Klage war, lässt sich nach Darstellung des Gerichts anhand zweier Sachverhalte besonders gut erkennen: Besagter Anwalt hatte in einem Punkt bemängelt, dass dem Jahresabschluss von Media-Saturn in bewusster Sitzung ohne qualifizierte Mehrheit zugestimmt worden sei, weil zwei Beiratsmitglieder der Kellerhals-Seite dagegen gestimmt hatten und er selber sich enthalten hatte. Die vier Vertreter der Metro-Seite hatten hingegen zugestimmt.

Das Gericht rechnete nun in seiner Begründung der Klageabweisung vor, dass das Abstimmungsverhältnis angesichts der Stimmrechtsanteile der Gesellschafter sehr wohl zu einer qualifizierten Mehrheit von gut 80 Prozent geführt hat. Noch wichtiger aber aus Sicht der Richter: Nur wenige Tage nach der Beiratssitzung hatte die Gesellschafterversammlung von Media-Saturn den Jahresabschluss ohne Gegenstimmen festgestellt. Es wurden auch später keine Einwände mehr geltend gemacht, sodass die Feststellung rechtlich einwandfrei ist.

Warum sich das Gericht dann noch mit einer letztlich gar nicht mehr entscheidenden Beiratsabstimmung abgeben sollte, war den Mitgliedern der Wirtschaftskammer nicht ersichtlich. Zudem haben das Münchner Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof inzwischen festgestellt, dass frühere Entscheidungen der Kammer, Einwände gegen die Installation des Beirates zurückzuweisen, rechtens waren.

Es steht derzeit noch eine weitere Klage eines der Kellerhals-Seite zuzurechnenden weiteren Beiratsmitglieds wegen besagter Sitzung im September 2012 an. Hier will das Gericht im Dezember eine Entscheidung verkünden. Vorsitzender Kliegl deutete gestern am Rande an, dass er außerdem schon wieder eine neue Anfechtungsklage wegen anderer Beschlüsse bei der Elektromarkt-Holding auf dem Tisch hat. In Sachen Media-Saturn, so der Richter mit einem vielsagenden Lächeln, gehe der Kammer die Arbeit nicht aus.