Ingolstadt
Wenn Sicherheit zur Kostenfalle wird

Polizei folgt dem Gesetz und erhebt Gebühren für fehlerhafte Meldungen von privaten Alarmanlagen

03.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:27 Uhr
Eine Alarmanlage am Haus bietet Schutz. Doch manchmal wird sie auch zur Kostenfalle. −Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Ein Mann will sein Eigenheim schützen und leistet sich eine Alarmanlage. Als sie eines nachts losgeht, rückt die Polizei an – und findet nichts Verdächtiges. Kurz darauf wird dem Hausbesitzer eine Rechnung über 110 Euro zugestellt.

Der versteht die Welt nicht mehr: Sieht so der Dank für wachbereite Bürger aus Der Ingolstädter Thomas Gründler ist ein technisch begabter Mensch: Nach einigen Einbrüchen in seiner Nachbarschaft hatte er sich Anfang dieses Jahres eine Alarmanlage für seine vier Wände gekauft und auch selber installiert – ordnungsgemäß, wie er dem DK jetzt versicherte. Er habe über Wochen hinweg keinerlei Anzeichen für eine Fehlfunktion oder Überempfindlichkeit feststellen können. Als er Ende Februar dann nachts um 2 Uhr plötzlich eine Alarmmeldung seiner Heimsicherung aufs Handy bekam (er weilte gerade nicht zu Hause), ging Gründler von einem tatsächlichen Ernstfall aus und alarmierte die Polizei – mit den oben bereits geschilderten Folgen.

Ein Einspruch bei der zuständigen Abrechnungsstelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord half dem Ingolstädter nichts. Die Behörde pochte auf klare Bestimmungen im Bayerischen Kostengesetz, in dem die Gebühren für hoheitliche Dienstleistungen für den gesamten Freistaat geregelt sind. Weil er keine rechtliche Handhabe sah, zahlte der besorgte Wohneigentümer die 110 Euro, machte seinem Ärger aber in einem sozialen Netzwerk Luft: Die von der Polizei vielbeschworene Mitwirkung der Bürger an der Vorbeugung gegen Wohnungseinbrüche könne mit solchen Regelungen wohl nur konterkariert werden, so Thomas Gründler sinngemäß. Streng genommen fielen nämlich sogar Kosten an, wenn die Polizei einmal durch einen freundlichen Nachbarn auf einen (fälschlich ausgelösten) Alarm in seiner Wohnung aufmerksam gemacht werde. So werde sogar noch die angeblich ja so wichtige Nachbarschaftshilfe bei der Einbruchsprävention torpediert.

Im Ingolstädter Polizeipräsidium will man den Fall und auch die dahintersteckende Systematik gar nicht beschönigen: Die Gesetzeslage sei eindeutig, versichern Polizeipräsident Walter Kimmelzwinger und sein Pressesprecher Günther Beck unisono. Bei den beständig gut genutzten Beratungsgesprächen der Kriminalpolizei zur Sicherung vor Wohnungseinbrüchen werde darauf auch immer hingewiesen. Hier würden für die Installation von Alarmanlagen auch ausschließlich zertifizierte Unternehmen empfohlen, die ihre Eignung gegenüber der Polizei nachgewiesen hätten.

Noch bis in die 90er Jahre waren Polizeieinsätze bei der unbegründeten Auslösung von Alarmanlagen in Bayern kostenlos. Als aber immer mehr Unternehmen die Warnmeldungen ihrer immer sensibleren Sicherungssysteme direkt auf die nächsten Polizeiwachen schalteten, uferte die Sache aus. Letztlich, das ist in Fachkreisen unbestritten, haben die vielen Fehlalarmierungen aus Industrie und Geschäftswelt auch den Privatleuten die Gebührenpflicht bei unbegründetem Alarm eingebrockt.

Polizeipräsident Kimmelzwinger erläutert, dass die Streifenbesatzungen seiner Auffassung nach in aller Regel aber sensibel genug vorgehen, um bei Grenzfällen im Privatbereich nicht gleich den Rechnungsblock in der Hand zu haben. Gleichwohl könne bei eindeutig unnötigen Alarmen nicht einfach an der Gesetzeslage vorbei entschieden werden. Auch in diesem Einzelfall hatten die Beamten offenbar sehr sorgfältig nach möglichen Einbruchsspuren gesucht, waren aber nicht fündig geworden und hatten deshalb keine andere Möglichkeit gesehen, als die Kostenabrechnung in Gang zu setzen.

Auch Walter Kimmelzwinger scheint mit der bisherigen Regelung nicht immer glücklich zu sein: Melde jemand verdächtige Gestalten auf einem Nachbargrundstück, die dann bei Eintreffen der Polizei verschwunden seien, verdeutlicht er, sei das selbstverständlich kostenfrei. Melde dieselbe Person ein Alarmanlagensignal vom Nachbarn, das sich als unbegründet herausstellt, greife die Gebührenregelung. Wobei der personelle Aufwand in beiden Fällen derselbe sei.

Dass die Fehlalarmierungen grundsätzlich schon einen erheblichen Faktor in der täglichen Polizeiarbeit darstellen, verdeutlicht Präsidiumssprecher Beck mit Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit: Allein im Einzugsbereich der Polizeiinspektion Ingolstadt gab es 2012 bereits 392 solcher unbegründeten Einsätze, im Jahr 2013 dann 425 und im vergangenen Jahr allein bis November schon 433.

Beck rät allen Privatleuten, die über den Einbau einer Alarmanlage nachdenken, zuvor erst einmal alle mechanischen Sicherungsmaßnahmen für Fenster und Türen auszuschöpfen. Wer sich hier fachlich gut beraten lasse, bekomme schon viel Sicherheit fürs Geld. Die Installation einer guten, geprüften Alarmanlage könne beim Fachbetrieb hingegen leicht 5000 bis 6000 Euro kosten.