Ingolstadt
Was sollte der Fahrradanhänger?

Prozess um Manchinger Meißelangriff: Belastende Indizien

21.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Tatortabsperrung: Mit diesem Fahrradanhänger wollte der Manchinger laut Anklage die Leiche seiner Frau fortschaffen - Foto: Schmidtner

Ingolstadt (hl) Den Angriff auf seine damalige Frau hat er (über eine anwaltliche Erklärung) bereits zugegeben – auch wenn er eine Tötungsabsicht bestreitet. Doch was sollte der Fahrradanhänger, den er mit zum Tatort gebracht hatte? Und warum trug er bei der Meißelattacke auf sein Opfer Einweghandschuhe? Im Mordversuchsprozess vor dem Landgericht gegen einen 53-jährigen Aussiedler aus Manching (DK berichtete mehrfach) sind am gestrigen vierten Verhandlungstag weitere Indizien erörtert worden, die Ermittler und Staatsanwaltschaft in ihrer Auffassung bestärkt haben, dass hier nur durch glückliche Umstände ein brutaler Mord verhindert werden konnte.

Der Angeklagte hatte seine bereits getrennt lebende Ehefrau am 24. September 2013 abgepasst, als sie – wie an jedem Werktag – spät abends von der Arbeit nach Hause in die Donaufeldsiedlung ging. Den Weg zum Tatort hatte der Mann offensichtlich mit dem Fahrrad zurückgelegt – und mit jenem aus Schalbrettern zusammengezimmerten Anhänger, den er, nach Auskunft einer Nachbarin im Prozess, sonst nur gelegentlich im Schlepp hatte. Wollte er mit diesem Wagerl nach der Attacke die Leiche seiner Frau wegschaffen?

Die Kripo hatte in dem beim Supermarkt an der Manchinger Mitterstraße sichergestellten Anhänger mehrere Decken, zwei Säcke mit offenbar frisch geschnittenen Thujenzweigen und einen Teppich gefunden. Letzterer zeigte ein Bild aus der biblischen Passionsgeschichte: das letzte Abendmahl. Vorsitzender Jochen Bösl sprach von einem „aparten Motiv“.

Für Polizei und Anklagebehörde liegt die Vermutung nahe, dass mit den vorgefundenen Textilien der Körper des Opfers beim vom Täter geplanten Abtransport verhüllt, mit den Zweigen womöglich ein späterer Abladeplatz getarnt werden sollte. Das hält die Verteidigung jedoch für eine abwegige Spekulation. Sie will an einem der nächsten Verhandlungstage noch eine Erklärung mit einer eigenen Deutung der Wagenladung einbringen. Bereits gestern meldete Verteidiger Franz Wittl (München) starke Bedenken an, ob ein unauffälliger Transport eines menschlichen Körpers mit dem recht kleinen Anhänger überhaupt möglich gewesen sei.

Allerdings wird die Verteidigung auch zu erklären haben, warum der Angeklagte bei den Schlägen mit einem schweren Stahlmeißel auf den Kopf und gegen den Körper seiner Frau Einweghandschuhe trug. Bereits am vorherigen Prozesstag hatten die Polizisten, die den Mann nach zähem Ringen am Tatort festgenommen hatten, ausgesagt, dass er solche Handschuhe getragen habe. Diese waren allerdings während des langen Handgemenges teils zerfetzt worden. Nahe beim abgestellten Fahrrad waren noch weitere Einweghandschuhe gefunden worden. Ob sie auch dem Angeklagten gehörten, steht dahin.

Geklärt ist indessen, dass mit dem fraglichen Meißel tatsächlich auf das Opfer eingeschlagen wurde. Blutanhaftungen, so ein gestern vorgetragenes Gutachten, ließen sich labortechnisch eindeutig der überfallenen Frau zuordnen. Vom Vorsitzenden verlesen wurde das Ergebnis der Blutalkoholanalyse, die anhand einer beim Angeklagten bereits einige Stunden nach der Tat genommenen Probe erstellt wurde. Es wurden 1,15 Promille attestiert. Der Prozess wird morgen mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.