Ingolstadt
Klagen gegen Schneller Weg vom Tisch

Verwaltungsgericht sah keine Chancen für Einsprüche von Privatleuten – Baubeginn nun für 2019 zu erwarten

28.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:45 Uhr
Von der sogenannten Marktkauf-Kreuzung im Ingolstädter Nordosten soll künftig eine Direktverbindung östlich am Audi-Werk vorbei zur Ettinger Ostumgehung führen. Die Klagen gegen dieses Großprojekt sind jetzt zurückgezogen worden. −Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Grünes Licht für den Bau des Schneller Weges, die künftige Ostumfahrung des Audi-Werks: Vor dem Verwaltungsgericht München haben zwei verbliebene der ursprünglich drei Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss zu diesem Großprojekt jetzt ihre Klagen zurückgezogen.

Damit steht der Verwirklichung der neuen Direktverbindung zwischen der sogenannten Marktkauf-Kreuzung im Nordosten und der Ettinger Ostumgehung ab dem nächsten Jahr offenbar nichts mehr im Wege – zumindest gibt es keine juristischen Hürden mehr. Die Stadt Ingolstadt, die als Betroffene in diesem Rechtsstreit „beigeladen“ war (die Klagen richteten sich gegen den Freistaat als oberste Aufsichtsbehörde), zeigte sich gestern entsprechend zufrieden mit dieser Entwicklung. Oberbürgermeister Christian Lösel wird in einer Mitteilung aus dem Rathaus so zitiert: „Damit ist nun Klarheit geschaffen, und die Planung ist abschließend genehmigt. Ich begrüße sehr, dass wir eine weitere wichtige Maßnahme zur Verkehrsentlastung im Norden unserer Stadt nun umsetzen können. Wir wollen möglichst bald mit den weiteren Arbeiten beginnen.“ Vor 2019, das geht aus der Mitteilung ebenfalls hervor, werden die Bagger allerdings kaum anrücken.

Nach Darstellung der Stadt hatte einer der Kläger bereits vorab nach einer außergerichtlichen Einigung seine Klage zurückgezogen. Den beiden anderen soll das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet haben, dass allein schon die Zulassung ihrer Klagen fragwürdig sei. Daraufhin, so heißt es, sei jeweils auf das Einlegen weiterer Rechtsmittel verzichtet worden.

Einer der beiden nunmehr ehemaligen Kläger ist – wie auch schon berichtet – Thomas Kirchhammer, Funktionär des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und pikanterweise Bediensteter der Stadtverwaltung. Sein Einspruch hatte sich indirekt gegen den eigenen Dienstherrn gerichtet, was nicht alltäglich zu nennen ist. Kirchhammer zeigte sich gestern keinesfalls zerknirscht angesichts seines Rückzuges. Im Gegenteil: Seine Klage, so sagte er dem DK auf Anfrage, habe in gewisser Weise als Präzedenzfall Klarheit darüber geschaffen, inwieweit Bürger, die nicht unmittelbar (etwa durch Immobilienbesitz im Plangebiet) von einem Projekt betroffen sind, Bedenken gegen öffentliche Bauvorhaben durchsetzen können. Kirchhammer hatte im konkreten Fall aus seiner Sicht bei der Trassenführung nicht hinreichend berücksichtigte Sicherheitsinteressen von Radfahrern und Fußgängern angeführt. Das Verwaltungsgericht geht seiner Erklärung zufolge aber davon aus, dass die Straßenplaner generell sämtliche die Allgemeinheit betreffenden Vorgaben beachten. Die Rechte von Einzelpersonen würden dabei nicht berührt, also auch nicht verletzt. Demzufolge stehe diesen auch kein Klagerecht zu. Im Fall des zweiten Klägers – ein Privatmann aus dem Westviertel, der also kilometerweit vom Plangebiet entfernt wohnt, sich aber um allgemein zunehmende Verkehrsströme gesorgt hatte – war genauso argumentiert worden.

Thomas Kirchhammer zeigte sich gestern zuversichtlich, dass bei der jetzt anstehenden Detailplanung zum Schneller Weg, in die das Tiefbauamt offenbar zügig einsteigen will, noch ausreichend Gelegenheit sein wird, einzelne von ihm vorgebrachte Bedenken zu berücksichtigen. Schließlich habe sich die Stadt ja inzwischen verpflichtet, „fahrradfreundlich zu denken“. Da müssten dann auch mal Taten folgen. Kirchhammer will das Thema gleich kommende Woche bei der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „Fahrradfreundliches Ingolstadt“ ansprechen.