Ingolstadt
Urteil ist rechtskräftig

31.07.2015 | Stand 02.12.2020, 20:58 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Johannes Eisele (dpa-Zentralbild)

Ingolstadt (reh) Es bleibt bei siebeneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes: So lange muss der Ingolstädter im Gefängnis einsitzen, der im Dezember 2013 mitten im voll besetzten China-Restaurant in der Friedrichshofener Straße auf seine Ehefrau eingestochen hatte.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 48-Jährigen jetzt zurückgewiesen, wie das Ingolstädter Landgericht mitteilt. Damit ist das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts aus dem vergangenen Dezember rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts griff der gelernte Sattler heimtückisch von hinten und ohne Vorwarnung an, als seine 42-jährige Ehefrau mit ihren Kolleginnen aus einem Schuhgeschäft bei der Weihnachtsfeier zusammensaß. Drei Messerstiche trafen die Frau in Rücken und Beine. Sie überlebte schwer verletzt und wird zeitlebens von dem Übergriff gezeichnet sein. Wie ein Gutachter in dem Strafprozess sagte, braucht sie eine Beinschiene. Von den psychischen Folgen gar nicht zu sprechen. Die inzwischen geschiedene Mutter der drei gemeinsamen Kinder sagte in dem Prozess nur per Videoschaltung aus einem anderen Sitzungssaal aus, um ihrem Peiniger nicht mehr gegenübertreten zu müssen. In jener schicksalhaften Nacht hatte sie ihrem Mann vor dem Chinalokal nach mehr als 20 Jahren wohl sehr schwieriger Ehe den Laufpass gegeben.