Ingolstadt
Urteil ist rechtskräftig

25.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

Ingolstadt (reh) Acht Jahre und drei Monate Gefängnis: Diese Strafe muss der Geiselnehmer aus dem Ingolstädter Rathaus definitiv absitzen. Das Urteil des Landgerichts ist mit Ablauf des vergangenen Montags rechtkräftig geworden.

Wie das Gericht gestern mitteilte, hat in der Wochenfrist seit dem Urteilsspruch keiner der Verfahrensbeteiligten ein Rechtsmittel eingelegt.

Das kommt aber nicht überraschend. Ende der vorigen Woche hatten – wie berichtet – die vier Geiseln über Nebenklagevertreter Peter Gietl bereits angekündigt, auf eine Revision zu verzichten. Die Opfer wären die einzigen, die angesichts des Prozessverlaufs mit dem Urteil unzufrieden hätten sein können. Sie drängten auf eine Unterbringung des 25-jährigen Geiselnehmers in einem psychiatrischen Krankenhaus, damit er dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wäre. Das Gericht sah aufgrund der Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht als gegeben an.

Ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die auch nur eine Haftstrafe beantragt hatte – und deshalb mit dem Urteilsspruch des Gerichts leben konnte. Genauso – wie offenbar – der Geiselnehmer selbst. Er steht aber nach verbüßter Strafe für fünf Jahre unter Führungsaufsicht und darf sich den Opfern nicht mehr nähern.