Ingolstadt
So schnell wie möglich in die Justizvollzugsanstalt

Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen Geiselnehmer – Der wird nach der Operation weiter im Klinikum behandelt

20.08.2013 | Stand 02.12.2020, 23:46 Uhr

Auf dem Weg zum Geiselnehmer auf der Intensivstation des Klinikums (v. l.): Staatsanwalt Ingo Desing, Rechtsanwalt Jörg Gragert und Ermittlungsrichter Ruprecht Herbst, der den Haftbefehl eröffnete - Foto: Strisch

Ingolstadt (DK) Die Nachricht war an sich wenig überraschend, doch sie ist ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Geiseldramas: Der zuständige Ermittlungsrichter hat gestern Nachmittag den Haftbefehl gegen den Geiselnehmer aus dem Ingolstädter Rathaus eröffnet. Richter Ruprecht Herbst kam zu diesem Zweck ins Klinikum, wo der 24-jährige Täter nach dem Zugriff der Spezialkräfte behandelt wird.

Der verurteilte Stalker war am Montagabend rund eineinhalb Stunden operiert worden, nachdem ihn Spezialkräfte mit zwei Schüssen in Bein und Schulter außer Gefecht gesetzt hatten.

Der 24-Jährige liegt, bewacht von vier Polizeibeamten, weiter auf der Intensivstation, was aber nicht auf seinen Gesundheitszustand schließen lasse, sondern nach einer OP standardmäßig so sei. Lebensgefahr für den Täter habe nicht bestanden, hieß es gestern im Klinikum. Die Polizei sei „sehr professionell“ dabei gewesen, ihn kampfunfähig zu machen.

Eine knappe halbe Stunde verbrachte Richter Herbst zusammen mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ingo Desing, dem Verteidiger des Täters, Jörg Gragert, einem Kripobeamten und dem Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner gestern bei dem Geiselnehmer, der voll vernehmungsfähig zu sein scheint. Er soll nach der Eröffnung des Haftbefehls nun „baldmöglichst“, wie das Polizeipräsidium mitteilte, für die Untersuchungshaft in eine Justizvollzugsanstalt verlegt werden – eine mit einer entsprechenden Krankenstation. Doch davon gibt es in Bayern nur zwei Stück – und „so schnell geht das dann nicht“, hieß es gestern. Die Verlegung dürfte etwas dauern.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt weiter. Sie hatte beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Haftbefehls gestellt und nicht – was eine andere Option gewesen wäre – eine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. „Für uns ist der Täter voll schuldfähig“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter gestern. „Der Täter hat aus unserer Sicht ausgesprochen zurechnungsfähig gehandelt.“ Dies sei der Eindruck „während der Tatbegehung“ gewesen. Die Mindeststrafe für eine Geiselnahme seien laut Gesetz fünf Jahre Gefängnis, betonte Walter.

Bis es zu einem Prozess in dieser Sache kommt, wird der verurteilte Stalker erneut von einem Gutachter untersucht werden.