Ingolstadt
Neues Adressbuch

13.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:25 Uhr

Ingolstadt (DK) Im Frühjahr 2010 wird das Adressbuch der Stadt Ingolstadt neu herausgegeben. Es wird nach Angaben der Stadt wieder ein nach Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und Verbänden enthalten.

Nach den Vorschriften des Bayerischen Meldegesetzes ist die Stadt berechtigt, dem zuständigen Verlag Namen und Anschrift aller Einwohner über 18 Jahre mitzuteilen. Jeder Einwohner, der seinen Adresseneintrag im Adressbuch nicht wünscht, hat die Möglichkeit, seiner Eintragung im Adressbuch zu widersprechen. Das muss schriftlich beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 8 50 24 Ingolstadt, oder während der allgemeinen Öffnungszeiten geschehen. Ein Musterschreiben ist im Internet unter www.ingolstadt.de/adressbuch-formulare.htm abrufbar. Für den Fall, dass im Melderegister der Stadt bereits eine allgemeine Auskunftssperre oder ein entsprechender Widerruf eingetragen sein sollte, ist ein neuer Antrag nicht erforderlich. Der Widerspruch muss bis spätestens 2. April 2010 eingegangen sein.

Unterlagen, die an Vereine oder Verbände zur Überprüfung zugesandt werden, sollten umgehend an die Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG, Haydnstraße 1, 80336 München zurückgeschickt werden. Nähere Infos unter (089) 54 41 83 30. Stichtag ist der 19. März 2010. Vereine und Verbände, die neu ins Adressbuch aufgenommen werden wollen, können dies ebenfalls bis zum 19. März beim Amt für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt schriftlich beantragen. Weitere Informationen unter (0841) 3 05 15 31.