Lebenslänglich für Köschinger Todesschützen

29.07.2016 | Stand 31.01.2019, 10:00 Uhr

Ingolstadt (DK) Lebenslänglich für den Todesschützen von Kösching: Der 69-jährige Rentner, der im September vorigen Jahres seine 39-jährige Tochter und seinen 35-jährigen Schwiegersohn nach einem langen Familienstreit in deren Haus erschossen hat, ist heute Morgen vom Ingolstädter Schwurgericht wegen Mordes in Tateinheit mit Totschlag schuldig gesprochen worden.

Tatmilderungsgründe erkannte die Strafkammer des Landgerichts ebenso wenig wie eine besondere Schwere der Schuld. Damit muss der Verurteilte mindestens 15 Jahre ins Gefängnis, hat dann aber unter Umständen Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung. Dann wäre er bereits 84 Jahre alt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Möglichkeit einer Revision beim Bundesgerichtshof offen steht.
 
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte vor und im Haus der Kinder neun Schüsse aus seiner Pistole abgegeben hat, von denen fünf den Schwiegersohn und zwei die Tochter trafen. Bei den Schüssen auf den Mann sieht das Gericht eine eindeutigen Tötungsabsicht und eine Arglosigkeit des Opfers - also klare Hinweise auf Mord.

Seine Tochter hat der Schütze nach Auffassung der Richter am Tatort sehr wohl wahrgenommen. Bei den Schüssen auf sie habe er deren Tod durchaus in Kauf genommen. Hier wurde demnach auf Totschlag erkannt.