Ingolstadt
Kampf um die Container

Neuregelung der Altkleidersammlung: Firma klagt vor Verwaltungsgericht gegen die Stadt

14.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:26 Uhr

Begehrte Altkleider: Das Sammeln gebrauchter Textilien ist durchaus lukrativ. Deshalb hat die Neuordnung des Marktes in Ingolstadt mit Verpflichtung eines Vertragsunternehmens für die öffentlichen Sammelstellen auch Kritik hervorgerufen - Foto: Rössle

Ingolstadt (DK) Streit um Altkleider: Durfte die Stadt für die Containersammlung von gebrauchten Textilien ein Unternehmen exklusiv unter Vertrag nehmen? Das Münchner Verwaltungsgericht soll das nächste Woche klären. Geklagt hat eine norddeutsche Firma, die sich aus dem Markt gedrängt sieht.

Quer durch die Republik ist das durchaus einträgliche Geschäft mit den Lumpen mit Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes im vergangenen Jahr aufgemischt worden. Viele Landkreise und Städte haben die neuen Vorgaben zur Anpassung ihrer Entsorgungsstrukturen genutzt, treten mitunter neuerdings selber als Dienstleister auf dem Sektor der Altkleiderverwertung auf oder haben – wie in Ingolstadt über die Kommunalbetriebe geschehen – neue Verträge mit Entsorgern respektive Verwertern aus der Privatwirtschaft getroffen.

Das hat oft dazu geführt, dass vormalige Mitbewerber das Nachsehen hatten. Immer häufiger werden deshalb die Gerichte bemüht – jetzt eben auch im Ingolstädter Fall. Hier nämlich ist inzwischen allein die Denkendorfer Firma ReSales berechtigt, Altkleidercontainer an ausgewiesenen öffentlichen Sammelstellen aufzustellen, von denen es immerhin rund 90 im Stadtgebiet gibt. Der Betrieb hatte eine europaweite Ausschreibung für sich entscheiden können, weil er laut Stadtpressestelle lukrativster Anbieter war.

Die Standortpacht, die ReSales jetzt an die Stadt zahlt, fließt in die allgemeine Abfallentsorgungskalkulation ein und trägt nach Angaben aus dem Rathaus dazu bei, die Abfallgebühren stabil zu halten. Die Exklusivrechte der Denkendorfer beeinträchtigen allerdings nicht die Möglichkeiten karitativer Organisationen, auf Privatgrund nach wie vor auch eigene Altkleidercontainer aufzustellen. Das Rote Kreuz hält beispielsweise nach wie vor 18 solcher Behälter in Ingolstadt vor; BRK-Kreisgeschäftsführer Johann Rottenkolber spricht von einem problemlosen Betrieb. Von den Hakeleien um die Aufstellungsrechte sei man nicht berührt.

Anders hingegen privatwirtschaftliche Altkleidersammler. Firmen, die zuvor stets ihr Stück vom Kuchen abschneiden konnten, schauen in Ingolstadt nun in die Röhre. Die in Riede bei Bremen ansässige Inprocon GmbH & Co. KG hat die Stadt nun vor dem Verwaltungsgericht verklagt, weil sie zum Stichtag 31. Juli dieses Jahres ihre Container aus Ingolstadt abziehen musste und dies nicht für vereinbar mit den eigentlichen Zielen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes hält.

Das Gesetz, so sieht es jedenfalls Inprocon-Geschäftsführer Lüder Schulz, räume Unternehmen, die sich schon länger gewissenhaft mit der Entsorgung von gebrauchten Textilien befassen, nämlich durchaus auch Bestandsschutz ein. Leider, so Schulz weiter, habe es der Gesetzgeber versäumt, auch klare Vollzugsrichtlinien vorzugeben, so dass sich die Branche durch vielfältige, uneinheitliche Neuregelungen bei Städten und Landkreisen jetzt erheblichen Marktverwerfungen ausgesetzt sehe. Schulz: „Wir erleben enormen Gegenwind aus kommunalen Interessengemeinschaften.“

Der Unternehmer, der mit seinem zertifizierten Betrieb bundesweit engagiert und in Bayern seit zwölf Jahren im Geschäft ist, führt inzwischen eine Reihe von Prozessen gegen Gebietskörperschaften und hat sich für seine Interessenvertretung der Dienste eines ausgewiesenen Experten im Abfallrecht versichert.

Da und dort sieht sich Schulz bereits in seiner Auffassung bestätigt. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg habe man bereits zwei entsprechende Verfahren gewonnen, in Augsburg einen „positiven Vergleich“ erreicht. Nun blicke man gespannt auf die Verhandlung im Ingolstädter Fall am nächsten Donnerstag. Der aufgemischte Markt müsse sich ganz neu fügen, glaubt der Geschäftsmann – „und das geht nur durch Rechtsprechung“.