Ingolstadt
"Hier geht’s nicht um ein paar Eier"

49-jähriger Ingolstädter soll seinen Bankrott bewusst herbeigeführt haben – Amtsgericht setzt vier weitere Termine an

17.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:13 Uhr

Ingolstadt (DK) Er soll ein Millionenvermögen besitzen – und doch steht ein 49-Jähriger aus Ingolstadt wegen vorsätzlichen Bankrotts vor dem Amtsgericht Ingolstadt. Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem Unternehmer vor, kurz vor dem Antrag auf Insolvenz 200 000 Euro beiseitegeschafft und falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben zu haben.

Auch die 41-jährige Lebensgefährtin des Unternehmers ist angeklagt – wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott und weil sie andere Vermögen geschädigt haben soll.

Der Prozess war schon vor den Sommerferien gestartet worden, wurde aber wegen Terminschwierigkeiten sozusagen wieder auf null gesetzt (DK berichtete). Gestern versammelten sich die Parteien nun erneut vor dem Amtsgericht. Die beiden Angeklagten wollten weiterhin keine Aussage machen.

Dem Unternehmer wird auch Steuerhinterziehung vorgeworfen: Rund eine Million Euro schuldet er offenbar dem Finanzamt. Dazu kommen weitere Gläubiger. Das Finanzamt stellte im Juni 2011 einen Antrag auf Insolvenz des Unternehmers, dessen Antrag folgte im Juli. Davor, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, habe er allerdings 200 000 Euro von einem Konto bei der Liechtensteinischen Landesbank abgehoben und auf das Konto seiner Lebensgefährtin eingezahlt – um das Geld vor den Ansprüchen der Gläubiger zu retten.

Der Verteidiger des Unternehmers erklärte, er brauche für eine ordnungsgemäße Verteidigung alle Akten des Finanzamtes sowie des Insolvenzgerichts, die seinen Mandanten beträfen. „Hier geht’s nicht um ein paar Eier, sondern um Millionen“, sagte er. Sein Mandant sei 2011 nämlich weder zahlungsunfähig noch verschuldet gewesen, wie das Finanzamt unterstellt hatte. „Es gab allenfalls eine Zahlungsstockung, die er hätte begleichen können“, erklärte der Anwalt. Denn der Unternehmer beziehe jeden Monat Einnahmen in Höhe von mehreren tausend Euro, sein Vermögen inklusive Anlagen und Immobilien betrage mehrere Millionen Euro. „Das Finanzamt war nicht berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen“, erklärte er.

Dafür sei er im falschen Verfahren, sagte die Staatsanwältin. Für das Insolvenz- oder das Steuerverfahren sei das relevant, aber nicht für diesen Prozess. Richter Christian Veh sah das ähnlich. Sollte sich im Prozessverlauf ergeben, dass die Finanzamtsakten benötigt würden, könne man sie hinzuziehen. Er orderte allerdings die Akten des Insolvenzgerichts.

Als Zeuge war unter anderem der Insolvenzverwalter geladen – ein Ingolstädter Anwalt. Der erklärte, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im September 2011 habe er von den Steuerbehörden einen Hinweis auf das Konto in Liechtenstein bekommen – das aber inzwischen leer geräumt war. Auf Nachfrage habe der Angeklagte unterschiedliche Angaben zum Verbleib gemacht. Er habe aber jeweils keine Quittung vorlegen können. „Und uns fehlte auch der Glaube“, sagte der Insolvenzverwalter. Bei der Anhörung habe er dann die Version mit seiner Lebensgefährtin erzählt, der er ein Darlehen zurückgezahlt habe. Der Insolvenzverwalter wandte sich an sie – und verklagte sie. Ein Kollege aus seiner Kanzlei habe daraufhin den Prozess geführt, der Zivilprozess endete schließlich mit einem Vergleich. 125 000 Euro zahlte die Angeklagte an den Insolvenzverwalter, der erklärte, dass momentan 400 000 Euro auf der Habenseite seien. „Aber die Insolvenztabelle bewegt sich täglich“, sagte er. Am Montag wird der Prozess fortgeführt. Insgesamt wurden vier weitere Termine angesetzt.