Ingolstadt
Geschmacklose Handynachricht

Mann verschickt Hitler-Karikatur an Bekannten – und kommt gerade so mit Geldstrafe davon

15.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:48 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Ingolstadt (DK) Angenommen, jemand verschickt per Whatsapp ein nicht nur geschmackloses, sondern auch verfassungswidriges Bild an einen Bekannten, verbüßt wegen eines ähnlichen Vorfalls bereits eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde – lebt aber ansonsten ein mehr oder weniger untadeliges Leben, mit Freundin, Kind und beruflicher Perspektive: Wie bestraft man so einen? Zumal, wenn der alles zugibt, Reue zeigt und nicht den Eindruck macht, unbelehrbar zu sein. Das wog gestern vor dem Amtsgericht Richterin Sandra von Dahl ab.

Elf Einträge umfasst das Vorstrafenregister des 30-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt – gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, alles in Verbindung mit Alkohol – auch bei der jüngsten Verurteilung spielten Alkohol und Gewalt eine Rolle – der Mann hatte dazu etwas Verfassungsfeindliches gegrölt. Bis 16. September wäre die Bewährungszeit dafür noch gelaufen – wenn er nicht diese eine Nachricht verschickt hätte. Man könnte auch sagen: Wenn er sich genauer überlegt hätte, wem er die Nachricht schickt.

Es war der 24. Februar dieses Jahres. Der Mann entdeckte, wie er gestern erklärte, beim Surfen im Netzwerk Facebook eine Karikatur: Sie zeigt Hitler, der eine Gasrechnung präsentiert, im Hintergrund die Hakenkreuzflagge. Der 30-Jährige fotografierte mit dem Handy den Monitor und schickte das Bild seinem Bekannten per Whatsapp.

Für ihn wurde zum Verhängnis, dass gegen den Bekannten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt und in dem Zuge auch dessen Handy ausgewertet wurde. Erst habe man wegen der schlechten Auflösung kaum etwas darauf erkannt, sagte ein Kriminalbeamter jetzt vor Gericht. „Aber über Google-Bilder haben wir dann die Karikatur gefunden.“ Und damit stand die Anklage der Staatsanwaltschaft fest: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

„Ich bestreite nichts. Das war scheiße“, sagte der Mann. Er sei aber nicht rechtsradikal. Die Karikatur habe er auf einer Seite mit dem Titel „Schwarzer Humor“ entdeckt. „Das ist aber kein Humor, das ist geschmacklos“, sagte die Richterin, die anschließend mehrere Bewährungshelferberichte vortrug: Seit 2012 habe er seine Alkoholsucht im Griff, habe weitgehend Schulden abgebaut, treibe Sport und arbeite wieder.

„Sie haben gewusst, dass das verboten ist“, sagte dagegen die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, schließlich laufe die Bewährung wegen eines ähnlichen Vergehens. Sie forderte acht Monate Freiheitsstrafe.

„Das Bild ist menschenverachtend“, sagte Richterin Sandra von Dahl bei der Urteilsverkündung. Dass er es verschickt habe, sei aber wohl „reine Dummheit“. Die Frage sei: „Soll diese Tat schwerwiegend genug sein, dass man Sie einsperrt“ Ihre Antwort: Nein. Die Beurteilungen, wie die gefestigte Situation des Mannes und sein Verhalten vor Gericht, überzeugten sie davon, dass 4500 Euro Geldstrafe ausreichen.