Ingolstadt
Für Angriff auf Franziskas Mörder folgt der große Prozess

Amtsgericht stellt Verfahren gegen Ingolstädter Untersuchungshäftling ein, weil der bald in Augsburg vor Gericht muss

03.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:06 Uhr

Ingolstadt (DK) Da sitzt er also. Die Haare gekräuselt. Die Statur gedrungen. Sein Blick geht etwas wirr hin und her. Es sind nur wenige Minuten, die er in diesem kleinen Sitzungssaal des Ingolstädter Amtsgerichts verbringt. Dann wird er von den beiden Vorführbeamten, wie die Polizisten beim Häftlingstransport genannt werden, wieder ins Auto gesetzt. Vorbei ist der kurze Moment, in der die Öffentlichkeit den Mann gesehen hat, der heuer Mitte Januar große Schlagzeilen lieferte, als er im Kaisheimer Gefängnis gewalttätig geworden war: Der 31-Jährige aus Ingolstadt stach auf den inzwischen rechtskräftig verurteilten Mörder der kleinen Franziska aus Möckenlohe ein.

17-mal soll er mit einem vier Zentimer langen Gegenstand, von dem jede Spur fehlt, den Kindermörder Stefan B. im Zellentrakt des Untersuchungsgefängnisses attackiert und verletzt haben. B. musste ins Klinikum Augsburg gebracht werden. Der für Ende Januar angesetzte Auftakt des Franziska-Prozesses am Ingolstädter Landgericht platzte spektakulär.

Der 31-Jährige wurde für seine Attacke auf den Kinderschänder Stefan B. in sozialen Netzwerken gefeiert. Angeblich soll er aus Hass gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg setzte Ermittlungen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in Gang. „Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten“, sagt der Behördensprecher, Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, auf DK-Anfrage. Er geht davon aus, dass sie „noch vor den Sommerferien“ abgeschlossen sind. Gegen den 31-jährigen Beschuldigten wird dann vor dem Landgericht in Augsburg verhandelt werden. Der Ingolstädter befindet sich derzeit nicht mehr in Untersuchungshaft in Kaisheim, sondern er ist vorläufig in den Isar-Amper-Kliniken in München-Haar untergebracht. Von dort kam er jetzt zu der Verhandlung am Ingolstädter Amtsgericht, wo das Verfahren gegen ihn aber nach wenigen Minuten eingestellt wurde – „im Hinblick auf den Tötungsversuch in Kaisheim“, erklärte Amtsrichter Michael Fein. Angeklagt war eine versuchte gefährliche Körperverletzung vor einem Jahr in der städtischen Obdachlosenunterkunft in Ingolstadt am Franziskanerwasser. Auch dort soll der 31-Jährige wie in Kaisheim mit einem Gegenstand auf jemanden losgegangen sein. Ein vom Gericht bestelltes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 31-Jährigen für den Ingolstädter Amtsgerichtsfall eine verminderte Schuldfähigkeit. Doch das ist zumindest für dieses Verfahren belanglos geworden.