Ingolstadt
Feuer auf dem Balkon

43-Jähriger schleudert Molotowcocktail – und kommt mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon

02.09.2015 | Stand 02.12.2020, 20:51 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Johannes Eisele (dpa-Zentralbild)

Ingolstadt (reh) Streits werden in dieser Stadt besonders im Nachtleben gerne mit Fäusten ausgetragen. Ein Brandanschlag war als Mittel der Wahl bisher nicht bekannt. Bis zum März 2014.

 In der Richard-Wagner-Straße flog in den frühen Morgenstunden ein Molotowcocktail auf einen Balkon im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses. Ein Schuhregal und Wäsche fingen Feuer, wurden aber schnell gelöscht. „Nur Glück und aufmerksamen Bewohnern ist es zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist“, hieß es gestern am Ingolstädter Amtsgericht, wo die versuchte schwere Brandstiftung juristisch aufgearbeitet wurde. Auf der Anklagebank saß ein 43-Jähriger, der damals in einer Pension im Nordwesten der Stadt lebte. Nach zuletzt fünf Monaten in Untersuchungshaft ist er seit gestern wieder ein freier Mann: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Michael Fein ließ ihn mit einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird, davonkommen.

Vorausgegangen war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten. Für ein vollumfängliches Geständnis sollte der Familienvater die Bewährungschance erhalten. „Er räumt die Tat ein, es tut ihm sehr leid“, sagte Verteidiger Stephan Tschaidse. Bei 10 000 Euro lag laut Anklage der Schaden. Die Außenwände der Wohnung waren verrußt, wegen der heruntergelassenen Jalousien hielt sich alles aber in Grenzen. „Ein großes Glück, dass das Feuer nicht übergegriffen hat“, sagte die Vertreterin der Anklage. Die Staatsanwältin betonte, dass es sich um ein „sehr großes Wohnhaus“ mit 26 Parteien handelte. Und dass die Tat geplant gewesen sei.

Auch wenn sie wohl in Streit in einer Bar am Vorabend ihren Ursprung hatte. „Mein Mandant fühlte sich von der Betreiberin provoziert und gekränkt“, beschrieb Tschaidse den Anlass, der auch auf landestypische Gepflogenheiten zurückzuführen ist. In der Spelunke soll der Angeklagte wohl Geldscheine gezückt haben, um eine Runde für seine Saufkumpanen zu bezahlen. Die Wirtin soll geantwortet haben: „Du kannst dein Geld vor Nutten rausziehen, aber nicht vor mir.“ In Rumänien sei das tatsächlich ein Affront, habe man ihm gesagt, so Richter Fein. Denn dort kommen die Barbertreiberin und auch der Angeklagte, ein früherer Soldat, ursprünglich her.

„Da fühlten Sie sich gleich so gekränkt“, fragte Fein den 43-Jährigen, der erst Monate nach dem Brandanschlag festgenommen worden war. Er war nach Rumänien geflüchtet und hatte dort auch eine Alkoholtherapie unternommen. Am Abend des Streits war er mutmaßlich massiv betrunken. Mit einem Handlager zog er dann in den Morgenstunden los, füllte eine Plastikflasche aus dem Müll an der Tankstelle mit Benzin und warf den Brandsatz auf den Balkon der Wirtin. „Es war ein großer Fehler“, sagte der Verurteilte. „Ich schäme mich, meinem Kind in die Augen zu schauen.“