Ingolstadt
Er ist wieder da

46-jähriger Ingolstädter mit 18 Vorstrafen erneut wegen Volksverhetzung verurteilt nun soll er fünf Monate in Haft

24.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:00 Uhr

Ingolstadt (reh) Auf dem Weg zu den Stützen der Gesellschaft ist er wohl irgendwann falsch rechts abgebogen. Satte 18 Eintragungen weist das Vorstrafenregister bei einem 46-Jährigen aus Ingolstadt inzwischen auf. Gestern kam am örtlichen Amtsgericht die 19. Eintragung in den Justizakten hinzu, die - sollte sie rechtskräftig werden - den Mitarbeiter eines Automobilzulieferers geradewegs ins Gefängnis befördern wird. Fünf Monate Haft, keine Bewährungschance mehr, verhängte gestern die Einzelrichterin Katharina Hartmann.

Wieder lautete der Vorwurf Volksverhetzung gegen den Familienvater, der längere Zeit arbeitslos war und dessen schwangere Lebensgefährtin von Hartz IV lebt, wie er dem Gericht berichtete. Besonders gerne äußert sich der 46-Jährige offensichtlich auf Facebook und gibt dabei seine zweifelhafte Gesinnung preis.

So war das bereits vor zwei Jahren, als er das Foto eines stadtbekannten Männer-Pärchens im Internet für alle Welt lesbar mit der Aussage versah, diese "nach Dachau" ins Konzentrationslager schicken zu wollen. In Kombination mit anderen Delikten hat er sich damit - ebenso am Amtsgericht Ingolstadt - eine achtmonatige Bewährungsstrafe eingehandelt.

Doch die beeindruckte den Mann offensichtlich überhaupt nicht, wie er auch gestern unter Beweis stellte. "Von Reue und Schuldeinsicht bei Ihnen keine Spur", sagte Richterin Hartmann bezogen auf den Fall, über den sie zu urteilen hatte. Im vergangenen August war der Angeklagte wieder über Facebook aktiv gewesen und kommentierte dort auf einem Nachrichtenportal den Polizeibericht zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Eichstätt, die durch einen Asylbewerber begangen worden sein soll. "Die Endlösung ist das Einzige, was Deutschland retten kann", schrieb der 46-Jährige unter anderem. Damit hatte er nach Überzeugung der Ingolstädter Staatsanwaltschaft nicht nur die Opfer des Holocaust verhöhnt, sondern auch zum Mord an Asylbewerbern aufgerufen.

Was im Nazijargon mit "der Endlösung" gemeint ist, wusste der Angeklagte natürlich, wie er auf Nachfrage des Gerichts und der Anklagevertreterin zugab. Auch dass er unter offener Bewährung stand, als er sich der erneuten Volksverhetzung schuldig machte, woran ihn die Richterin auch erinnerte, sei ihm ebenfalls klar gewesen. Das sei nun mal seine Meinung. Und "hier herrscht Meinungsfreiheit!", gab sich der Angeklagte auch gestern noch uneinsichtig. Denn sogar seine Pflichtverteidigerin Andrea Kremer ("Diese Diskussion ist genauso müßig wie falsch") klärte ihn zum offenbar wiederholten Mal auf, dass das im Grundgesetz verankerte Recht durchaus durch einfache Gesetze eingeschränkt werden könne. Zum Beispiel hat es eben die Grenze, wenn die Äußerung als Volksverhetzung gewertet werden kann. "Denken dürfen Sie, was Sie wollen, nur äußern dürfen Sie nicht alles!", sagte Richterin Hartmann scharf. Da der Angeklagte nicht den Eindruck mache, als würde er sich noch ändern, gebe es für den wiederholten Bewährungsversager keine positive Sozialprognose. Heißt: Er muss die fünf Monate ins Gefängnis. Und die vorherige Verurteilung zu acht Monaten Haft wird er wohl auch noch absitzen müssen.