"Ein wichtiger Schritt nach vorne"

Interview über Sinn und Tücken des Cannabis-Gesetzes

28.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:08 Uhr

Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover über Sinn und Tücken des Cannabis-Gesetzes.

Frau Prof. Müller-Vahl. Seit 10. März ist das Cannabis-Gesetz in Kraft. Mein Eindruck ist, dass weder die Ärzte, noch die Patienten und wahrscheinlich auch nicht die Krankenkassen glücklich damit sind.

Prof. Kirsten Müller-Vahl: Es ist in der Tat genauso, wie Sie sagen. Das Gesetz ist erst mal ein wichtiger Schritt nach vorne gewesen. Aber die praktische Umsetzung ist leider anders, als wir gedacht haben. Eigentlich ist im Gesetz relativ klar benannt, was die Kriterien sind, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die cannabisbasierte Behandlung übernehmen soll, egal, um welches Cannabismedikament es in der Therapie geht. Hier liegen, glaube ich, in der Umsetzung einige Schwierigkeiten.

 

Inwiefern?

Müller-Vahl: Der ganze Prozess wird von vielen als umständlich und aufwendig empfunden. Nun ist nicht jeder in einer Situation, wie wir hier in der Spezialambulanz, die das hundertmal gemacht haben und etwas Automatismus haben. Wenn sich jemand in das Gebiet neu einarbeiten muss, dann ist das sehr zeitintensiv. Wir Ärzte stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse, wenn wir davon überzeugt sind, dass dies korrekt ist. Trotzdem werden mehr als die Hälfte - ich glaube, die Zahlen liegen bei etwa 60 Prozent - abgelehnt. Daran sieht man, dass die Bewertung der Ärzte anders ist als die Bewertung durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst.

 

Was läuft da falsch?

Müller-Vahl: Wenn behandelnde Ärzte denken, hier liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, hier gibt's keine andere Therapie mehr oder die anderen Sachen sind ausgeschöpft, dann sagen die Krankenkassen, wir sehen das doch noch anders. Da ist die Frage, wer die Entscheidung trifft. Viele Kollegen fühlen sich in ihrer ärztlichen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, weil sie sagen, ,wer soll denn bewerten, eigentlich doch der behandelnde Arzt, und das bin ja eben ich'. Im Gesetz ist klar beschrieben, dass es eine schwere Krankheit sein soll, aber eben nicht definiert, welche. Das hat der Gesetzgeber absichtlich offengelassen, damit es einen Entscheidungsspielraum für die behandelnden Ärzte gibt. Vom MDK gibt es aber mittlerweile Empfehlungslisten, was schwerwiegende Krankheiten sind. Das ist in meinen Augen absurd. Es hatte schon Sinn, warum der Gesetzgeber das offengelassen hat. Er hat nicht gewünscht, dass das jemand im Nachhinein für ihn definiert.

 

In Ingolstadt sind viele Ärzte von Haus aus skeptisch. Sie fürchten den Aufwand und sind mit dem Thema auch nicht vertraut. Deshalb lehnen manche eine cannabisbasierte Behandlung von vorneherein ab.

Müller-Vahl: Das ist leider so. Und es ist leider auch so, dass die Datenlage für viele Indikationen schlecht ist. Es gibt viele Krankheiten, da hoffen wir, dass wir in einiger Zeit mehr wissen. Wenn Ärzte skeptisch sind, muss man das respektieren. Der Aufwand ist hoch, viele haben Sorge vor Regressforderungen, wenn sie das verordnen. Das ist eine Situation, die wir im Moment einfach so haben. Ich wüsste auch nicht, wie man die abstellen kann. Außer, dass wir sagen, wir machen jetzt vermehrt Studien und versuchen, in diesem Rahmen nachzuweisen, dass es Wirkungen gibt.

 

Bei welchen Krankheiten wirkt Cannabis am besten?

Müller-Vahl: Es gibt einige wenige Zulassungen für cannabisbasierte Medikamente, das ist Spastik bei MS, ropatische Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie, Gewichtszunahme bei HIV. Dann gibt es eine gewisse Evidenz für Schlafstörungen und Tourette-Syndrom, das ist die Erkrankung, mit der ich mich beschäftige. Und dann gibt's natürlich 50 weitere Erkrankungen, wo man Hinweise, aber eben keine Beweise hat, dass es auch dort Effekte gibt.

 

Und wie ist das eigentlich mit den Nebenwirkungen? Sind die im Vergleich zu herkömmlichen Medikamenten geringer?

Müller-Vahl: Das kann man so pauschal nicht sagen. Antiepileptika zum Beispiel haben andere Nebenwirkungen als Schmerzmittel. Generell gelten cannabisbasierte Medikamente als vergleichsweise gut verträglich, sie führen in aller Regel nicht zu schwerwiegenden Nebenwirkungen. Aber ja, wie jedes andere Medikament können sie Nebenwirkungen hervorrufen. Das hängt im Einzelfall davon ab, welchen Patienten Sie behandeln, welche Diagnose er hat. Jeder, der die Therapie durchführt, kennt Patienten, die gar keine Nebenwirkungen haben, aber auch welche, die wegen Nebenwirkungen die Therapie abbrechen mussten. Das ist sehr unterschiedlich.

 

Das Gespräch führte

Ruth Stückle.
 

Zur Person

Prof. Kirsten Müller-Vahl ist Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie an der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Cannabis als Medizin, in ihrem Fachbereich vorrangig bei der Behandlung des Tourette-Syndroms. Müller-Vahl ist stellvertretende Vorsitzende der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" (ACM), seit 2007 ist sie zudem Vorsitzende der "International Association for Cannabis as medicine". Sie war bei den Beratungen im Bundestag zum CannabisGesetz als Expertin dabei.