Ingolstadt
Ein Etappensieg

Rappensberger: Einigung ist nicht in Sicht

12.04.2012 | Stand 03.12.2020, 1:37 Uhr

Diese Woche hat das Hotel geschlossen. Der Betriebsrat wurde nicht gefragt - Foto: Strisch

Ingolstadt (rl) Bislang hat der Betriebsrat des Hotels Rappensberger jedes Mal vor Gericht einen Erfolg eingefahren. Dennoch sind es nur Etappensiege, wie der von Arbeitnehmerseite beauftragte Rechtsanwalt, Fabian Riechers, einräumt.

Denn ob es tatsächlich einen Sozialplan für die Beschäftigten des zum 30. Juni gekündigten Traditionshauses geben wird, ist unklar. Eine Einigungsstelle, deren Installation gestern endgültig juristisch durchgesetzt wurde, muss entscheiden, ob der Betriebsrat, der erst nach dem Ausstellen der Kündigungsschreiben gegründet wurde, überhaupt einen Sozialplan fordern kann.

Gestern wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts Ingolstadt, eine solche Einigungsstelle ins Leben zu rufen, vom Landesarbeitsgericht in München bestätigt. Dem Gremium werden jeweils zwei Vertreter des Hotels und der Mitarbeiter angehören. Moderiert werden die Gespräche von Alfred Then, einem ehemaligen Richter des Arbeitsgerichts.

Die Rechtsprechung in solchen Fällen sei eindeutig, betont der Anwalt von Arbeitgeber Geberl, Michael Regler. Sei eine unternehmerische Entscheidung erst mal gefallen und der Betriebsrat werde erst danach gegründet, bestehe kein Anspruch auf einen Sozialplan. Geberl hatte jedem Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von 500 Euro angeboten.

Diese Woche ist im Hotel Rappensberger, das nur noch ein Hotel garni ist, Betriebsurlaub. Weil dies nicht mit dem Betriebsrat abgestimmt war, landete auch dies vor Gericht. Ergebnis: Die Mitarbeiter bekommen die freie Zeit als Arbeitszeit angerechnet.