Ingolstadt
Das wird teuer

Die Strafen für Verunreinigungen in der Stadt sollen deutlich erhöht werden

26.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:44 Uhr

Illegale Müllablagerungen: Die Strafen für solches Fehlverhalten sollen strenger werden. Die INKB hat dazu einen Vorschlag mit erhöhten Verwarn- und Bußgeldern ausgearbeitet. ‹ŒArch - foto: Hammer

Ingolstadt (DK) Vielen Ingolstädtern stinkt die Vermüllung der Stadt. Unverantwortliche Hundebesitzer, rücksichtslose Müllentsorger und so genannten Wildbiesler sollen deswegen stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Die INKB haben dazu einen Katalog mit erhöhten Verwarn- und Bußgeldern erarbeitet.

Eine Verschärfung der bestehenden Regelungen hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung im April einstimmig beschlossen. Im Verwaltungsrat der Kommunalbetriebe (INKB) ist das Thema in der vergangenen Woche eingehend behandelt worden. Morgen beschäftigt sich der Stadtrat unter Tagesordnungspunkt 14 mit einer ersten Änderung der geltenden Verordnung. Laut Antrag soll zunächst die bestehende Höchststrafe von 500 Euro auf 1000 Euro erhöht werden, wenn jemand eine "öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt". Das gilt entsprechend dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz auch für den Fall, dass jemand im Winter den Gehweg vor seinem Haus nicht schneefrei hält. In solchen Fällen kann - sollte der Stadtrat morgen zustimmen - eine Geldbuße von 5 bis künftig 1000 Euro angeordnet werden.

Wie vom Stadtrat im April beauftragt, erarbeitete der Verwaltungsrat der Kommunalbetriebe aber auch einen Vorschlag zur Verschärfung bestehender Verwarn- und Bußgelder, die in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes fallen. Dabei war das erklärte Ziel, die Strafen am obersten Rand des Möglichen anzusetzen, wie Finanzreferent Albert Wittmann, der Vorsitzende des INKB-Verwaltungsrates, betonte. Der Katalog sieht etwa für das Wegwerfen eines Papiertaschentuchs oder das Ausspucken eines Kaugummis ein Verwarngeld von 55 Euro vor. Bisher wurden in so einem Fall zehn Euro fällig. Auch wer einen großen Hund nicht an der Leine führt (bisher 35 Euro), Tauben füttert (bisher 25 Euro), die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht entfernt (25 Euro) oder an eine Hauswand uriniert (bisher 30 Euro) wird künftig mit 55 Euro zur Kasse gebeten. So lautet zumindest der Vorschlag, der jetzt zunächst der Stadtverwaltung vorgelegt wird. Die zuständigen Ämter - in erster Linie das Ordnungsamt - werden sich die Liste ansehen und gegebenenfalls in einer der nächsten Stadtratsitzungen einen entsprechenden Antrag stellen, erklärt Thomas Schwaiger, der Vorsitzende der Ingolstädter Kommunalbetriebe.

Grundsätzlich hätten Polizei und Ordnungsamt freilich einen Spielraum, wem sie eine solch hohe Geldbuße aufbrummen. Wer etwa versehentlich einen Zettel verliert oder sich einsichtig zeigt, wenn er auf sein Verhalten angesprochen wird, kommt wohl in den meisten Fällen mit einer Ermahnung oder einer geringeren Strafe davon.

Bei der Erstellung des Katalogs haben sich die Verantwortlichen auch die Strafen angesehen, die andere Städte in ähnlichen Fällen aussprechen. Geht es nach dem ausgearbeiteten Vorschlag, werden die Strafen in Ingolstadt aber künftig deutlich höher ausfallen als in Augsburg, Würzburg, München und Nürnberg. Dort bewegen sich die Verwarnungsgelder zwischen 10 und 35 Euro.

In gravierenden Fällen kann eine Verunreinigung auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dann wird keine Verwarnung, sondern ein Bußgeld fällig. Der Vorschlag sieht dann zum Beispiel vor, dass ein Hundehalter, der sich nicht um die Hinterlassenschaften seines Haustiers kümmert, bis zu 300 Euro Strafe zahlen muss. Das Gleiche gilt für das Verrichten der Notdurft. Bis zu 150 Euro muss im Extremfall zahlen, wer eine Kippe oder Zigarettenschachtel wegwirft. In die Vorschläge für die Bußgelder sind verschiedene Kriterien eingeflossen, erklärt Schwaiger. Dazu gehörte die Frage, wie aufwendig und hygienisch die Beseitigung der Verunreinigung ist, aber auch, wie häufig Beschwerden sind.