Ingolstadt
Zumindest der Rechtsfrieden ist eingekehrt

Nach tödlichem Autobahndrama: Verurteilter Unfallfahrer nimmt Berufungsantrag zurück

23.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:46 Uhr

Mit diesem BMW war der Münchner Unfallverursacher auf der A 9 bei Denkendorf nach Gutachteranalyse trotz Tempolimits mit etwa 180 km/h auf feuchter Fahrbahn unterwegs gewesen. ‹ŒArch - foto: Reiß

Ingolstadt (hl) Der wahrscheinlich tragischste Verkehrsunfall auf der A 9 in der jüngeren Vergangenheit ist jetzt juristisch aufgearbeitet, weil ein Berufungsantrag zurückgenommen worden ist.

Am 24. Mai 2016 waren nach einer wilden Karambolage bei Denkendorf zwei acht und neun Jahre alte Buben ums Leben gekommen, weil das Auto einer türkischen Familie vom auf regennasser Fahrbahn schlingernden Wagen eines damals 49-jährigen Münchner Geschäftsmannes regelrecht "abgeschossen" worden und bei seiner anschließenden Schleudertour rücklings vor eine Betonbegrenzung geprallt war. Die Kinder waren dabei aus dem Fahrzeug geschleudert worden; eines verstarb noch an der Unfallstelle, das andere kurz darauf in einer Klinik.

Im November 2017 hatte das Ingolstädter Amtsgericht den Unfallverursacher nach eingehender Beweiswürdigung wegen fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen (die beiden Schwestern der getöteten Kinder und die Eltern waren allesamt und teils sehr schwer verletzt worden) zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer höheren vierstelligen Geldauflage verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte der Münchner, der im Prozess sogar einen eigenen Gutachter aufgeboten hatte, um auch eine Mitschuld der anderen Unfallbeteiligten zu beweisen, allerdings das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Dieser Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die getöteten Kinder eine Überlebenschance gehabt hätten, wenn sie auf der Rückbank im Auto der Eltern angeschnallt gewesen wären. Auch ein gerichtlich bestellter Experte hatte dies nicht ausschließen mögen, so dass die Richterin seinerzeit sicher auch diesen Aspekt bei ihrem Urteil berücksichtigt hatte.

Wie das für die Berufung zuständige Ingolstädter Landgericht am Freitag mitgeteilt hat, ist der Berufungsantrag inzwischen zurückgenommen worden, so dass das Urteil des Amtsgerichts jetzt rechtskräftig ist. Der Verurteilte hatte nach eigener Darstellung selbst psychisch erheblich unter den Unfallfolgen zu leiden.