Ingolstadt
Für eine Verurteilung reicht es nicht

Landgericht spricht Fußballfan trotz seines Aufnähers "ACAB" vom Vorwurf der Beleidigung von vier Polizisten frei

11.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Besonders im Umgriff von Fußballstadien, wie hier auf dem Steg über die Bahngleise beim ESV-Stadion, wo der FC Ingolstadt bis 2010 spielte, findet sich die beleidigende Buchstabenkombination "ACAB" (All cops are bastards) immer wieder. - Foto: Hammer

Ingolstadt (DK) Ein kleiner Zwischenfall am Rande des Zweitliga-Fußballspiels zwischen dem FC Ingolstadt und 1860 München vor gut zweieinhalb Jahren hat alle gerichtlichen Instanzen durchschritten und gestern nun erneut eine Berufungskammer des Ingolstädter Landgericht beschäftigt. Alles wegen eines Aufnähers, auf dem die vier Buchstaben "ACAB" aufgedruckt waren.

Diesen trug ein 34-jähriger Fan der Löwen aus dem Raum Ingolstadt an jenem 2. März 2015 an seiner Kutte, als er durch die Zugangskontrolle des Gästefanblocks im Audi-Sportpark schritt und dort auf Bereitschaftspolizisten aus Dachau traf. Diese kontrollierten ihn, sprachen ihn auf die für sie unmissverständliche Botschaft "All cops are bastards" (übersetzt: Alle Polizisten sind Bastarde) an und zeigten ihn im Nachgang zum Spiel an: Denn sie fühlten sich beleidigt.

Den vom Ingolstädter Amtsgericht daraufhin verhängten Strafbefehl wollte der bereits mit einem sehr langen juristischen Sündenregister ausgestattete 34-Jährige aber nicht hinnehmen, auch Verurteilungen in folgenden Verhandlungen am Amtsgericht (90 Tagessätze zu je 80 Euro) und Landgericht (nur noch 50 Tagessätze zu je 60 Euro) wollte er nicht akzeptieren. Als das Oberlandesgericht in München seine daraus resultierende Revision auch verwarf, legte der Mann Verfassungsbeschwerde ein, sodass sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Fall beschäftigte. Und siehe da: Die Karlsruher Richter hoben tatsächlich die früheren Urteile auf und verwiesen alles zurück ans Ingolstädter Landgericht, wo gestern die Berufungskammer mit dem Vorsitzenden Richter Franz Kugler tätig werden musste.

Der Knackpunkt der gesamten "ACAB"-Diskussion ist dieser: Jeder weiß, dass damit eine Beleidigung gemeint ist. Doch verfassungsrechtlich muss diese Äußerung nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung auch auf die Angehörigen einer hinreichend konkret individualisierten Gruppe bezogen werden, wenn sie auf die Gruppe (hier Polizisten) im Allgemeinen geäußert wurde. Heißt: Ließ der Angeklagte es die Polizisten in Ingolstadt durch irgendeine Interaktion wissen, dass er genau sie meinte.

Das klopfte die Berufungskammer gestern ab, als sie die vier betroffenen Polizisten und natürlich den Angeklagten hörte. Der Produktionshelfer ließ über Verteidiger Alexander Heinig erklären, dass er sich eben nicht bewusst in die Nähe der Uniformierten begeben habe. Er sei auf die Beamten getroffen, als er an ihnen nach der Einlasskontrolle vorbeimusste.

Wie die Polizeibeamten dann bestätigten, habe sich der Fan dabei unauffällig verhalten. Und erst als der Gruppenführer auf den relevanten Aufnäher selbst aufmerksam wurde und seine Leute zur Kontrolle aufforderte, hätten diese die Botschaft entdeckt. "Ich hatte das Gefühl, dass er unbemerkt durchgehen wollte", sagte der damalige Gruppenführer gestern. Auf Nachfragen des Richters bestätigten die Polizisten weiter, dass der Angeklagte den Aufnäher weder gezeigt, zur Schau gestellt oder sonst irgendwie präsentiert noch darauf hingedeutet hatte. Er trug ihn einfach an der Kutte. Und ja, das sagten auch alle, sie würden sich dadurch sehr wohl beleidigt fühlen. "Ich finde es nach wie vor eine Frechheit und eine Provokation", sagte ein Polizist. Und selbstverständlich habe der "Provokateur" gewusst, dass er bei einem Fußball-Derby wie Ingolstadt gegen 1860 auf Polizisten treffen würde.

Doch nach den Aussagen war in dem Verfahren längst klar, wie es ausgehen würde: Richter Kugler musste den Angeklagten freisprechen. "Nur tragen, das reicht nicht für eine Verurteilung. Es braucht eine weitere eigenständige Handlung", fasste der Richter zusammen.

Verteidiger Heinig sprach in seinem Plädoyer sogar von "einem kleinen Skandal", dass sein Mandant davor von bayerischen Gerichten trotz ganz offensichtlicher Rechtsprechung aus Karlsruhe verurteilt worden war.

Da musste Staatsanwalt Jürgen Staudt dagegenhalten: "Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht in Stein gemeißelt." Man könne nur hoffen, so Staudt, dass sie sich bei der Thematik (Fans gegen Polizei) "wieder in eine andere Richtung entwickelt". Denn es sei laut Staudt ja absolut klar, dass der Angeklagte und alle anderen "ACAB"-Provokateure beleidigen wollen. Dass es hier nicht zur Verurteilung reiche, wie er selbst schnell eingestand, nannte Staudt "juristische Spitzfindigkeiten", die natürlich für alle Polizisten enttäuschend seien. Staudt: "Es ist ein falsches Signal an die Gesellschaft!"