Ingolstadt
"Eine Gefahr für die Allgemeinheit"

Plädoyers im Mesnerinnenfall von Wellheim: Nigerianer soll dauerhaft in die Psychiatrie

10.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:09 Uhr

Ingolstadt (DK) Die Große Strafkammer des Landgerichts wird ihr Urteil zwar erst am Freitag verkünden. Doch spätestens seit gestern ist mehr als klar, welches Schicksal den angeklagten Asylbewerber im Wellheimer Mesnerinnenfall erwartet: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten seine dauerhafte Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Zum Abschluss des dritten Verhandlungstages erhielten die Prozessbeteiligten noch einmal gebündelt einen Einblick in das Seelenleben des Angeklagten. In seinem letzten Wort wollte er sich eigentlich kurz fassen, so sagte der Nigerianer. Doch dann setzte er an zu einer mehrminütigen Erklärung, wobei der muttersprachliche Dolmetscher kaum mit der Übersetzung der hektisch geäußerten Sätze mitkam. Er sei nicht verrückt, sondern die Geister hätten ihm gesagt, was er tun solle. Er habe nach der Anweisung der Stimmen nur "Hallo" zu Frauen sagen wollen. Jetzt wisse er, dass das auf seine Art in Deutschland so nicht erlaubt sei. In Nigeria daheim sei ihm das noch nie passiert. Er schwöre, er mache es nie wieder. Man solle ihm vergeben. Er habe ja nicht geraubt oder gemordet. Er entschuldige sich ausdrücklich. Er fühle sich schon genug bestraft. Er sei krank gewesen, jetzt aber schweigen die Stimmen. Und wenn nicht, dann wolle er nicht mehr auf sie hören. Er sei, so versicherte er, 100 Prozent gesund. Er wolle als Ziel Arbeit haben und verantwortungsbewusst sein. Ganz sicher ab sofort.

Als das Gericht sich zur Urteilsfindung zurückzog, blieb im Saal angesichts des teils auch unverständlichen und wirren Monologs des Angeklagten die Frage zurück, ob der Mann ganz verstanden hat, worum es hier letztlich geht; was Minuten vorher von der Staatsanwältin und seinem eigenen Verteidiger überá †einstimmend beantragt wurde und was das für ihn wirklich bedeuten wird. Es ist nicht der von ihm so sehr erflehte Weg in die Freiheit, sondern der in die Arme der Ärzte. Es wäre schon eine gewaltige Überraschung, wenn der Vorsitzende Richter Thomas Denz am Freitagvormittag etwas anderes als die dauerhafte Unterbringung des Asylbewerbers in einer psychiatrischen Einrichtung verkündet. Dort übernehmen die Psychiater komplett die Kontrolle über das Schicksal des Nigerianers. Sie entscheiden über seine (schrittweise) Freilassung, je nachdem, ob und wie seine Genesung voranschreitet. Das kann möglicherweise Jahre dauern. Bisher ist der nach eigenen Angaben 30-Jährige aus Afrika seit 1. Dezember nur vorläufig im Isar-Amper-Klinikum in München-Haar untergebracht und wird (medikamentös) behandelt.

Er war nach größeren Zwischenfällen in den Untersuchungsgefängnissen in Neuburg und Kaisheim ins ehemalige Bezirkskrankenhaus verlegt worden. Wie Justizvollzugsbeamte gestern dem Gericht berichteten, hatte der Asylbewerber in den Haftanstalten einem Beamten auf dem Weg zum Duschen völlig unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, war Tage später beim bewachten Duschen nackt auf drei Wächter in vollständiger Schutzausrüstung losgegangen, hatte Fensterscheiben seiner Zelle zerschlagen und war auch aus seinem Haftraum auf einen JVA-Mitarbeiter losgegangen - mit einem Frühstücksmesser in der Hand. "Das war nicht das normale Verhalten eines schwierigen Gefangenen", sagte ein erfahrener und betroffener Beamter aus Kaisheim. "Umgangsprachlich würde man sagen, der spinnt, ist krank."

Die Zwischenfälle in den Gefängnissen verliefen auch ganz anders als die Fälle, die den Angeklagten eigentlich vor Gericht gebracht hatten: die schon mehrfach berichtete mutmaßliche sexuelle Nötigung der Mesnerin in der Sakristei der Wellheimer Kirche sowie eine Vielzahl von mehr oder minder großen Übergriffen (zum Beispiel Grapschereien) auf andere Frauen - bis hin zu einer heute 83-jährigen Ordensschwester. Alle aber relativ oder komplett gewaltlos.

Für den vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter Frank Wiederholt steht jedoch fest, dass der Nigerianer "unbehandelt" einfach so weitermachen würde wie vor seiner vorläufigen Einweisung. Er halte ihn zwar "nicht für einen an sich gewalttätigen, sondern eher hilfslosen Menschen. Er ist nicht der eiskalte Vergewaltiger". Aber eine Steigerung in der Intensität der Delikte könne man nicht ausschließen. Der Arzt am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren referierte gestern ausführlich, wie er zur Diagnose "halluzinatorische Schizophrenie" bei dem Angeklagten kam. Wegen dieser Erkrankung ist der Nigerianer auch schuldunfähig. "Er konnte das Unrecht seiner Taten nicht erkennen", so der Sachverständige. Wegen des gezeigten Verhaltens des Angeklagten und des Gutachtens des Sachverständigen blieb für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nur ein Schluss: "Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von ihm ausgeht, ist so groß, dass er die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinnehmen muss."