Ingolstadt
Deisers Liste

Welche Warengruppen laut Einzelhandelskonzept vor allem in der Innenstadt angeboten werden sollten

27.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:29 Uhr

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Ingolstadt (DK) Der Begriff Sortimentsliste klingt nicht besonders aufregend. Doch diese Liste kann mit darüber entscheiden, ob sich ein Fachmarkt auf der grünen Wiese ansiedeln will, ob er die behördliche Genehmigung bekommt und ob sich die Innenstadthändler vor ihm in Acht nehmen müssen.

Im Entwicklungskonzept für den Einzelhandel, das auf einem Gutachten der Beratungsfirma Cima basiert, wird die Sortimentsliste ("Ingolstädter Liste") als Steuerungsinstrument beschrieben. Der Stadtrat kann es nutzen, wenn im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Geschäften ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist der neue Dehner-Gartenmarkt, der im September in Zuchering-Weiherfeld eröffnen wird. Er bekam, wie in solchen Fällen üblich, im Bebauungsplan bestimmte Vorgaben, welches Sortiment er auf welcher Fläche zusätzlich zu seinen Gartenartikeln feilbieten darf - oder eben nicht.

Gutachter Cima definiert als ausgesprochenen "Innenstadtbedarf" folgende Warengruppen: Baby- und Kinderartikel, Bekleidung, Brillen und Zubehör, optische Erzeugnisse, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel und Haushaltswaren, Haus- und Heimtextilien, Bettwaren, medizinische und orthopädische Produkte, Lederwaren, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Parfümeriewaren, Schuhe, Spielwaren sowie Uhren und Schmuck. Als "Nahversorgungsbedarf" - angeboten etwa im Donau City Center oder den beiden Kauflands - werden deklariert: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Arzneimittel und Drogerieartikel.

Alles andere gilt als "sonstiger Bedarf", der gewissermaßen überall in der Stadt verkauft werden kann. Grundlage für diese Sortimentslisten ist der Landesentwicklungsplan Bayern. Allerdings unterscheidet sich die "Ingolstädter Liste" in einigen Punkten von der bayernweiten Standardeinteilung. So werden von Cima Arzneimittel und Elektronikartikel nicht ausdrücklich als Innenstadtbedarf deklariert, ebenso Sport- und Campingartikel.

Letzteres stieß im Planungsausschuss auf Kritik. "Ich weiß nicht, ob man den Sport völlig aufgeben soll", sagte der CSU-Stadtrat und Chef von IN-City, Thomas Deiser. Doch Cima-Sprecher Michael Seidel hielt dagegen. Gemeint seien damit nur die "großflächigen Betriebe" (ab 1800 Quadratmeter) mit Sportartikeln, die sich ohnehin draußen ansiedeln würden. Kleinere Geschäfte, die sich zum Beispiel auf Schuhe spezialisieren, könnten nach wie vor ihren Platz in der Altstadt finden.