Ingolstadt
Vorbereitung auf die Kreuzchen

Ab sofort können Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt werden

10.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Ingolstadt (DK) Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24. September sind bei der Stadt schon angelaufen. Wichtigste Änderung: Das Briefwahlamt ist nicht mehr im Neuen Rathaus, sondern in der Volkshochschule.

Wahlen sind in einem demokratischen Rechtsstaat von größter Bedeutung. Denn so entscheiden die Bürger in einer parlamentarischen Demokratie, wer in den nächsten Jahren regiert. Daher werden Wahlen in Deutschland immer sehr sorgfältig vorbereitet.

Alle wahlberechtigten Deutschen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde oder Stadt automatisch eingetragen, in der sie am 13. August 2017 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei Verlegung in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 14. August bis 3. September kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 3. September beantragt werden. Wer in diesem Zeitraum keinen Antrag stellt, wählt bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde, so Andreas Perlinger vom Amt für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt. Auch die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist möglich.

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt eingetragen ist, erhält automatisch bis spätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer nichts bekommt, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt im Neuen Rathaus erkundigen. Wie Perlinger betont, könne es jedoch durchaus vorkommen, dass beispielsweise mehrere Wahlberechtigte in einer Familie ihre Benachrichtigungen an verschiedenen Tagen bekommen.

Alle Wahlberechtigten können bis Freitag, 22. September, um 18 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten) in der VHS Briefwahlunterlagen beantragen - im Gegensatz zu früher ohne Begründung. Dazu kann entweder die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet oder bereits jetzt ein schriftlicher Antrag gestellt werden. "Telefonische Anfragen sind nicht möglich", so Perlinger. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift sind dabei anzugeben. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt, in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder beim Briefwahlamt in der Volkshochschule, Hallstraße 5, abgegeben werden.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen ab dem 14. August unter www.ingolstadt.de auch online beantragt werden. Sie werden dann kostenfrei zugesandt, und zwar an die Adresse, die angegeben wird. "Die Unterlagen werden überall hingeschickt, auch, wenn die Leute im Urlaub sind", betont Perlinger. Die wichtigste Änderung gegenüber früheren Wahlen: Das Briefwahlamt befindet sich in der Volkshochschule, Erdgeschoss, Hallstraße 5. Hier können Briefwahlunterlagen persönlich mit einem Ausweis und einem ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten: Montag und Dienstag, 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr und Freitag 8 bis 12.30 Uhr.

Mit einer schriftlichen Vollmacht des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Mehr als vier Unterlagen dürfen aber nicht abgeholt werden. "Wegen der steigenden Beliebtheit der Briefwahl ist im Briefwahlamt mit starkem Andrang zu rechnen", warnt Perlinger. Wer nicht warten will, sollte sich die Briefwahlunterlagen einfach mit der Post zuschicken lassen.

Wenn die Kreuzchen gemacht sind, kann der rote Wahlbrief kostenfrei ans Wahlamt zurückgeschickt, im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Briefwahlamt abgegeben werden. Perlinger weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Wahlbriefe am Wahlsonntag nicht in den allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden können. Am 24. September ist dies nur im Neuen Rathaus möglich, und zwar bis spätestens 18 Uhr, wenn die Auszählung beginnt. Diese Frist gilt übrigens auch beim Postversand.

Für Rückfragen ist das Briefwahlamt ab sofort unter Telefon (0841) 305-12 66 erreichbar. Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich auch, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.