Ingolstadt
Stadt stellt Strafanzeige wegen NPD-Wahlplakats

Zentralrat der Sinti und Roma: Wahlwerbung grenzt Minderheit aus

12.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Ingolstadt (DK) Die Stadt Ingolstadt verstößt mit der Duldung eines NPD-Wahlplakats nach Überzeugung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen. Das Plakat mit dem Slogan "Geld für Oma statt für Sinti und Roma" grenze die Minderheit der Sinti und Roma aus, sagte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose.

Es verstoße auch gegen das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten.

"Angesichts eines neuen und gewaltbereiten Nationalismus in Deutschland und in Europa müssen die Lehren aus der Vergangenheit klar gezogen werden", so Rose. Die Diffamierung und Ausgrenzung von Minderheiten dürfe gerade von Kommunen und Gerichten nicht hingenommen werden. Solche Angriffe auf Minderheiten zielten im Kern auf unsere Demokratie und unser Wertesystem in Deutschland und in Europa.

Die Stadtverwaltung von Ingolstadt erstattete allerdings inzwischen Strafanzeige wegen des Wahlplakats. Die Darstellung werde "aufs Schärfste verurteilt", hieß es in einer Mitteilung des Rathauses vom Dienstag. Die Rechtslage werde jedoch unterschiedlich gesehen. Deutsche Gerichte hätten in der Vergangenheit das Plakatmotiv durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt gesehen (DK berichtete).

Die Juristen im Rathaus sehen sich auch nach einer Anfrage an die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde nicht in der Lage, diesen juristischen Zwiespalt endgültig und abschließend zu klären, wie weiter mitgeteilt wurde. Durch die Strafanzeige solle der Sachverhalt von den staatlichen Ermittlungsbehörden geprüft werden.