Ingolstadt
Beu unterliegt auf ganzer Linie

12.02.2010 | Stand 03.12.2020, 4:15 Uhr

Ingolstadt (reh) Zum Ärger an Erna Beus Euro-Sprachenschule hat das Arbeitsgericht am Freitag ein Urteil gesprochen: Die Inhaberin muss einen 39-jährigen US-Amerikaner wieder arbeiten lassen, der bis Juli 2009 in der Einrichtung als Englischlehrer beschäftigt war.

Beu hatte ihn zwei Tage vor der von ihr bekämpften Wahl eines ersten Betriebsrates entlassen, bei der der Mann auf der Wahlliste stand und zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt wurde. Beus Kündigung ist ungültig, entschied die Ingolstädter Kammer des Arbeitsgerichts München. "Sie haben voll gewonnen, in allen Punkten", sagte Richter Maximilian Haarpaintner dem Lehrer, der am Freitagvormittag mit seiner schwangeren Frau bei der Verkündung der Entscheidung anwesend war.

Beu hatte ihm "einen Vertrauensverlust" vorgeworfen, nachdem der Lehrer zu ihr gekommen war und berichtete, es sei jemand an seinem Spind gewesen, und es fehlten Stundenpläne. Er wollte die Polizei rufen. Da war es zum Eklat gekommen. Als Beu von jenem Tag berichtete, sprach sie in der mündlichen Arbeitsgerichtsverhandlung vor kurzem von einer "grandiosen Anschuldigung" seitens des Lehrers, den sie deshalb feuerte. Die Gewerkschaft vermutete allerdings einen Zusammenhang mit der Betriebsratswahl.

"Ich bin so unglaublich erleichtert", kommentierte der 39-Jährige den Richterspruch. Sein Visum ist in den vergangenen Tagen abgelaufen. Da er seit der vermeintlichen Kündigung durch Beu ohne Anstellung war, hätte er ausreisen müssen. "Wann kann ich wieder anfangen", fragte er den Richter.

Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird der unterlegenen Partei erst kommende Woche in schriftlicher Form zugehen. Dann besteht für Beu noch die Möglichkeit, das Landesarbeitsgericht anzurufen.