Ingolstadt
Aus dem Gerichtssaal in die Psychiatrie

Prozess um Stich ins Auge im Drogenrausch muss komplett neu aufgerollt werden

02.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:52 Uhr

Ingolstadt (DK) Der Fall war kurz vor dem Ende, nur noch die Plädoyers und das Urteil standen aus. Doch nun muss das Verfahren gegen den 24-jährigen Ingolstädter, der einem Bekannten mit der Schere das Augenlicht nahm, komplett neu aufgerollt werden.

Das Landgericht setzte den Prozess gestern aus. Wann wieder von vorne begonnen werden kann, ist nicht abzusehen. Wie der Ingolstädter Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner in seinem Kurzgutachten gestern der 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Denz berichtete, sei der 24-Jährige aktuell definitiv nicht verhandlungsfähig. Das Gericht ordnete dessen vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie an. Der langjährige Drogenkonsument wird in den Isar-Amper-Kliniken in München-Haar behandelt.

Wie berichtet, hatte es am Freitag gleich vier Polizisten gebraucht, um den Angeklagten im Sitzungssaal des Landgerichts unter Kontrolle zu bekommen. Nach einigen Lachsalven und Heulkrämpfen konnten die Beamten den wie im Wahn agierenden jungen Mann nur noch zu Boden werfen und dort fesseln. Der Angeklagte stand offenbar unter Einfluss einer nach wie vor unbekannten Substanz. Diese will der Landgerichtsarzt dem Vernehmen nach möglichst mit einem großen Blutbild ermitteln, dessen Ergebnis aber noch nicht vorliegt. An die mutmaßliche Droge soll der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Neuburg gelangt sein. Nach eigenen Angaben sei er "vergiftet" worden. Er habe nichts "eingeworfen", so der langjährige Drogenkonsument am Freitag.

Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Ingolstädter ist wohl schon öfter durch die Auswirkungen von sogenanntem Badesalz aufgefallen. Die synthetische Droge wird immer wieder in neuen, vom Gesetzgeber noch nicht erfassten (und deshalb auch noch nicht verbotenen) Mixturen vertrieben. Sie ist relativ einfach zu bekommen. Die Wirkung auf den Körper ist nach Expertenmeinung dramatisch - wie beim Angeklagten und dessen Wahnattacken zu sehen.