Ingolstadt
Altkleider: Schlappe für die Stadt

29.01.2014 | Stand 02.12.2020, 23:08 Uhr

Ingolstadt (hl) Eine Entscheidung der Stadt Ingolstadt, vormals in der Stadt aktive privatwirtschaftliche Altkleidersammler von öffentlichen Plätzen zu verbannen, ist nach Auffassung des Münchner Verwaltungsgerichts nicht haltbar. Die Richter haben jetzt einen entsprechenden Bescheid der Verwaltung, der im März vergangenen Jahres gegen ein norddeutsches Unternehmen ergangen war, aufgehoben.

Eine Urteilsbegründung wurde den beiden streitenden Parteien aber noch nicht zugestellt.

Die Firma Inprocon aus Riede bei Bremen, die zuvor lange Zeit auch in Ingolstadt Altkleidercontainer aufgestellt hatte, war gegen den Bescheid der Stadt juristisch vorgegangen. Wie der DK bereits im vergangenen November berichtete, hält das Unternehmen die Entscheidung der Stadt, die mittlerweile die Denkendorfer Firma ReSales exklusiv unter Vertrag genommen hat, für nicht vereinbar mit den neuesten Richtlinien zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Die Stadt, so die Argumentation, hätte vormals in der Altkleiderverwertung in Ingolstadt tätigen Betrieben durchaus Bestandsschutz einräumen müssen. Das Verwaltungsgericht folgte nun offenbar dieser Rechtsauffassung und hob den umstrittenen Bescheid auf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beobachter rechnen damit, dass die Stadt die nächste Instanz anrufen wird. Auch eine Nachbesserung des beanstandeten Bescheids erscheint denkbar.