Ingolstadt
Klinikumsaffäre: Ex-Geschäftsführer bleibt in Haft

Amtsgericht sieht bei Heribert Fastenmeier weiter Verdunkelungsgefahr Richter lehnt Haftprüfungsantrag ab

09.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:10 Uhr

Ingolstadt (hl) Der fristlos entlassene frühere Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, Heribert Fastenmeier, bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Ein von Fastenmeiers Rechtsbeistand gestellter Haftprüfungsantrag ist am Dienstag vom zuständigen Haftrichter am Ingolstädter Amtsgericht abgelehnt worden.

Nach Auskunft der Ingolstädter Staatsanwaltschaft sind die Gründe, die zur Inhaftierung Fastenmeiers geführt haben, nach wie vor so stichhaltig, dass der zuständige Richter keinen Grund gesehen hat, den früheren Klinikumsleiter wieder auf freien Fuß zu setzen.

Wie bereits berichtet, sah die Ermittlungsbehörde Verdunkelungsgefahr, nachdem sich Fastenmeier kürzlich mit einem seiner früheren Mitarbeiter, gegen den ebenfalls in Zusammenhang mit der Klinikumsaffäre ein Ermittlungsverfahren läuft, getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft will durch Inhaftierung beider Beteiligter etwaigen Absprachen von Aussagen oder denkbarer Beseitigung von noch nicht beschlagnahmtem möglichem Beweismaterial entgegenwirken. Dieser Argumentation folgt das Gericht offenbar nach wie vor.

Gegen die Ablehnung des Haftprüfungsantrages kann Fastenmeier bzw. sein Rechtsanwalt Beschwerde einreichen. Ob dies erfolgt, steht dahin. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits ist verpflichtet, die Ermittlungen im Fall eines Inhaftierten besonders stringent zu führen (sogenannte Beschleunigungspflicht). Sollten die Ermittlungen nicht innerhalb eines halben Jahres nach Haftantritt des Beschuldigten abgeschlossen werden können, muss der Fall dem Oberlandesgericht zur Prüfung vorgelegt werden.