Ingolstadt
AOK weist Widerspruch zurück

05.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:07 Uhr

Ingolstadt (rl) Erneuter Schlag für den chronisch kranken Luigi Spangenberg: Die AOK hat die Kostenübernahme für Cannabisblüten für den 33-Jährigen, über den der DK seit vier Jahren berichtet, abgelehnt. Die Kasse hält sich damit an die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Bayern (MDK), der die vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben sieht.

Seit 10. März haben Versicherte mit einer "schwerwiegenden Erkrankung" Anspruch auf Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken. Voraussetzung ist unter anderem, dass "eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht" oder "im Einzelfall. . . nicht zur Anwendung kommen kann".

Der MDK hatte den Antrag auf Kostenübernahme negativ beurteilt, weil "eine positive Studienlage zu den genannten Krankheitsbildern und medizinischem Cannabis nicht bekannt" sei. Außerdem könne eine "schwerwiegende Erkrankung nicht zwanglos bestätigt" werden, heißt es. Spangenbergs Arzt Anton Böhm hatte gegen den ersten ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt. Eine erneute Beurteilung durch den MDK hat am Ergebnis nichts geändert. Der Medizinische Dienst schlägt vor, dass sich Spangenberg in einem universitären Epilepsiezentrum vorstellen soll. Dem schließt sich der Widerspruchsausschuss der AOK an. Die Versorgung mit Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung könne "derzeit nicht genehmigt werden", heißt es in dem Bescheid.

Der Ingolstädter leidet an Epilepsie, Reizdarm, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und Untergewicht sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung. Herkömmliche Medikamente verträgt er nicht, deshalb hat er Behandlungen oft vorzeitig abgebrochen. Nach anfänglicher Skepsis hat er sich bereit erklärt, sich in eine Spezialklinik einweisen zu lassen. Er hofft, dass seine Tablettenresistenz damit bestätigt und die Kostenübernahme dann doch noch genehmigt wird.