Hepberg
Hepberg hat keine Schulden

Gemeinderat winkt den Haushalt mit 4,7 Millionen Euro durch

06.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:06 Uhr

Hepberg (hts) „Unsere Gemeinde ist und bleibt schuldenfrei“, stellte Bürgermeister Albin Steiner nach der Vorberatung des Haushalts 2015 in der jüngsten Sitzung des Hepberger Gemeinderats zufrieden fest. Alle Pläne wurden einstimmig verabschiedet.

Der Etat beläuft sich auf 4,69 Millionen Euro. Davon entfallen 3,92 Millionen auf den Verwaltungs- und 770 000 Euro auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 330 000 Euro. Die größten Posten auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts sind die Beteiligung der Gemeinde an der Einkommensteuer (1,8 Millionen) sowie die Gewerbesteuer (190 000 Euro). „Der Bereich Wasserversorgung weist weiterhin eine enorme Unterdeckung auf“, sagte Bürgermeister Steiner. Auch der Friedhof sei bei Weitem nicht kostendeckend.

Zum Umbau der Kreuzung der Staatsstraßen 2335 und 2229 (Weberkreuzung) liegen laut Steiner „keine wesentlich neuen Punkte vor“. Die Diskussion über die Beschaffung einer Bewässerungsanlage und eines Mähroboters für das Sportgelände des FC Hepberg verfolgt nach seinen Worten das Ziel, Grundsatzbeschlüsse zu fassen, bevor in die Arbeiten investiert wird. Bezüglich der Beregnungsanlage folgten die Gemeinderäte diesem Ansinnen nicht. Das Thema wurde vertagt, bis der FC einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Für die Pflege und den Unterhalt der gemeindlichen Grünflächen soll das kommunale Tiefbauamt ein Gesamtkonzept erstellen.

Hinsichtlich der Friedhofsneugestaltung hat das Architekturbüro Gruber + Huber aus Freising einen überarbeiteten Plan vorgelegt. Ziel ist laut Steiner, mit der Ausführung kurzfristig beginnen zu können, um die Arbeiten wie die Verbreiterung der Urnenwand termingerecht noch heuer realisieren zu können. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, die künftige Nutzung des Allwettersportplatzes bei der Mehrzweckhalle nur noch für den Schulsport und die Mittagsbetreuung der Schulkinder zu gestatten – also ausschließlich für Kinder bis maximal 14 Jahre.

Die Vergabe der Aufträge für die Erweiterung und energetische Sanierung des Rathauses kann durch den Bürgermeister und die Verwaltung erfolgen. Dabei ist der Auftrag an den je-weils wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen, hieß es im Gemeinderat. Gegen die Änderung der Bebauungspläne „Ziegelsgrund“ und „Evangelisches Gemeindezentrum“ in Kösching erhoben die Hepberger keine Einwände, da hiervon örtliche Belange nicht betroffen seien.