Erdmännchen im Bett

28.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Foto: oh

Ingolstadt (reh) Richter Peter Hufnagl schrieb das Urteil bereits nieder, doch der 37-jährige Angeklagte redete weiter und weiter, bis sogar sein Verteidiger mit den Augen rollte. Es ging für den Mann aus dem südlichen Landkreis Eichstätt um sein Lebenswerk, das er spätestens nach dem Urteil gestern am Amtsgericht überdenken muss.

Hufnagl ließ den 37-Jährigen mit 2000 Euro Geldbuße davonkommen, obwohl die Veterinäre des Eichstätter Landratsamtes bei ihm trotz eines Tierhalteverbots wieder volle Gehege und Gitterkäfige mit exotischen Tieren entdeckten – von Nasenbären über Erdmännchen bis zu Vögeln.

Es hätte für den 37-Jährigen weitaus drastischer kommen können. Die ursprüngliche Anklage lautete zusätzlich auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Amtstierärzte hatten verschmutzte, kleine Gehege und „abgemagerte Tiere“ dokumentiert. Doch es ließ sich für das Gericht in der Verhandlung nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Angeklagte durch die Haltung seinen mehr als 100 Tieren „in der Art Kleintierzoo“ (Hufnagl) „länger anhaltende oder wiederholte Schmerzen“ zugefügt hatte. Das konnte selbst der Kurator des Augsburger Zoos, Thomas Lipp, als Sachverständiger nicht klären. Richter Hufnagl kam zur Erkenntnis: „Dass die Haltung nicht immer artgerecht war, scheint klar, aber strafrechtlich langt es halt nicht.“ So blieb der Verstoß gegen das 2010 verhängte Tierhalteverbot, das der 37-Jährige zu verschleiern versucht hatte, indem er in der Folge seine damalige Lebensgefährtin als Halterin vorschob. Das habe sie „ihm zuliebe“ gemacht, sagte die Frau. Doch das Verhältnis ist stark abgekühlt.

Zwischenzeitlich hatte der Tiernarr wegen des Halteverbots hierzulande seine Schützlinge nach Zypern und nach Spanien verfrachtet, wo er zuletzt lebte. Einige Exoten hatte er abgeben müssen. „Wenn Sie wüssten, was Sie den Tieren angetan haben“, schmetterte der 37-Jährige einer Amtstierärztin gestern mit einem verächtlichen Blick entgegen. Den Tierbestand „aufzulösen“, sei „der eigentliche Skandal“, sagte er.

Der nächste Ärger wartet bereits: Nach der Verurteilung 2010 (wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz) und der gestrigen Geldstrafe läuft wieder ein Verfahren. Hintergrund: eine Kontrolle heuer im Januar.