Eine ziemlich dumme Idee

Jugendlicher baut Autounfall – eine Woche vor Führerscheinprüfung

23.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:47 Uhr

Ingolstadt (tsk) Er hatte den Theorietest schon bestanden, eine Woche später wollte er die praktische Führerscheinprüfung machen – „na, durch die bist du ja durchgefallen“, sagte Richter Matthias Martin jetzt bei der Verhandlung zu dem 18-Jährigen, der in der Nacht des 21. Januar eine ziemlich schlechte Idee hatte – und deswegen rund drei Monate später unter anderem wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs vor Gericht stand.

Das war passiert: Der junge Mann aus einem kleinen Ort im Landkreis Eichstätt hatte sich vom eigenen Geld ein Auto für 1500 Euro zusammengespart. „Und das stand halt herum und ich wollte es einfach mal ausprobieren“, sagte er. „Ausprobieren, wie sicher so eine Fahrgastzelle sein kann, wenn man sie aufs Dach legt? Du weißt schon, dass du Riesendusel gehabt hast“, fragte Matthias Martin. Der 18-Jährige nickte und sagte: „Das war ein ziemlich großer Scheiß.“

Als er nämlich mit dem Auto in dieser Nacht um 2.30 Uhr auf der Kreisstraße EI 21 unterwegs war, kam er plötzlich aufs Bankett und überschlug sich. Das Auto – Totalschaden, außerdem waren ein paar Verkehrsschilder verbeult, dem Fahrer war allerdings nichts passiert. Nun hatte er aber die nächste schlechte Idee: Er lief weg. Damit standen am Ende Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung.

Alkohol fand sich zumindest am nächsten Tag bei der Vernehmung nicht im Blut, der Schaden ist inzwischen auch beglichen. Der junge Mann werde auch alles selbst bei den Eltern abarbeiten, erklärte Udo Schwager von der Jugendgerichtshilfe. So renoviere der Vater, ein Architekt, gerade ein altes Haus – und da müsse der Sohn jetzt mithelfen. Eine weitere Strafe für den Gymnasiasten sei, dass er das Auto für die Fahrt zur Schule gebraucht hätte, und er jetzt noch länger darauf verzichten müsse. Ihm bleibe nur der unregelmäßig fahrende Bus. Deswegen plädierte er dafür, lediglich eine Arbeitsauflage zu verhängen.

Dem schlossen sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft an. Nur forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zwei Wochen Arbeitsauflage und eine Sperre von acht Monaten für die Führerscheinzulassung, der Verteidiger hielt eine Woche Arbeit für ausreichend, ohne zusätzliche Sperre.

Richter Martin entschied sich schließlich für eineinhalb Wochen und eine Sperre von sechs Monaten. „Ich denke, das ist eine einmalige Dummheit von dir – ansonsten passt es ja bei dir“, sagte er.