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"Das wird ihm sein Leben lang bleiben"

Junger Mann mit Wahnvorstellungen muss längerfristig in die Psychiatrie Bewährung kam nicht mehr infrage

17.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:38 Uhr

Ingolstadt (hl) Der Beschuldigte glaubt, dass er nur noch "Restsymptome" zeigt, ein wenig "innere Unruhe". Doch auf eine solche Selbsteinschätzung mochte sich die 1. Strafkammer des Landgerichts lieber nicht verlassen. Sie schickte den 27-jährigen Ingolstädter am Freitag auf unbestimmte Zeit zur stationären Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der Unterbringungsbeschluss ergeht, weil die Kammer davon überzeugt ist, dass von dem jungen Mann vorerst noch eine akute Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. "Alles andere", so Vorsitzender Jochen Bösl mit Blick auf eine vom Verteidiger erhoffte Bewährungslösung, "wäre unverantwortlich."

Und zu dieser Einschätzung besteht nach der Beweisaufnahme in diesem mehrtägigen Verfahren vor dem Schwurgericht aller Anlass. Der schon länger in Verschwörungstheorien "gefangene" Beschuldigte hatte, wie schon berichtet, im vergangenen Sommer am selben Tag zunächst auf der Ingolstädter Inspektion unter dem Ausruf "Illuminati!" eine Polizistin angegriffen, später dann in der Psychiatrie des Klinikums eine Krankenschwester massiv gewürgt, sodass nach Gutachtermeinung nicht viel zu einem tödlichen Verlauf der Attacke gefehlt hatte.

Diesen dramatischen Vorfällen waren nachmittags noch einige eher kuriose Ereignisse im heimatlichen Umfeld des jungen Mannes vorausgegangen. Unter anderem hatte er da einen verstörenden Auftritt bei einer Hochzeitsgesellschaft in einer Kirche gehabt, auf dem Ortsfriedhof ein "Licht der Erkenntnis" an eine Besucherin überreicht und auch im Garten seines Elternhauses ein irritierendes Verhalten gegenüber einem Nachbarn an den Tag gelegt. Das alles wäre jedoch nicht strafrechtlich relevant gewesen. Dafür die späteren Vorkommnisse umso mehr: Die Anklage vor dem Schwurgericht lautete immerhin auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Staatsanwältin Bianka Kampert blieb denn auch in ihrem Plädoyer bei diesen Anklagepunkten. Sie habe im Fall der Krankenschwester "keine Zweifel am Tötungsvorsatz", betonte die Anklägerin. Allerdings habe der Beschuldigte krankheitsbedingt wahnhaft und deshalb im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Denn dass der junge Mann ein schweres psychisches Leiden hat, daran hatte für den bereits am vorausgegangenen Verhandlungstag gehörten medizinischen Sachverständigen kein Zweifel bestanden. Er hatte eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und die anhaltende Gefährlichkeit des Studenten herausgestellt.

Während die Staatsanwältin die Unterbringung beantragte, glaubte Verteidiger Martin Bernhard, dass ein zur Bewährung auszusetzender Unterbringungsbeschluss seinem Mandanten eher gerecht werde. Der Anwalt wollte in der Beweisaufnahme erkannt haben, dass der 27-Jährige bei der Attacke im Klinikum noch aus eigenen Stücken von der Krankenschwester abgelassen, also einen so bezeichneten Rücktritt vom Tatvorsatz vollzogen habe.

Die Strafkammer sah das aber keineswegs so. Sie folgte vor allem dem psychiatrischen Sachverständigen, der auch auf die bislang schwierige Medikation des Kranken abgestellt hatte: Obwohl der junge Mann bereits mit verschiedensten Psychopharmaka, auch mit Depotmedikamenten, behandelt wurde, hat sich demnach noch keine durchschlagende Besserung seines Zustands ergeben.

Der Patient müsse unter ärztlicher Aufsicht erst einmal genügend Stabilität erlangen, glauben die Richter - nötigenfalls, so Vorsitzender Bösl, "mit dem ganzen Programm, das Psychiatern zur Verfügung steht". Eine Medikation und regelmäßige Kontrolle sei bei dieser Erkrankung ohnehin dauerhaft geboten: "Das wird man wohl nie wieder los; das wird ihm sein Leben lang bleiben."

Eine Revision des Urteils ist nicht wahrscheinlich, es dürfte in Kürze rechtskräftig werden.