Ingolstadt
Während Du schliefst

29-Jähriger nimmt Nacktbilder der (Ex-)Freundin ohne deren Wissen auf

19.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:58 Uhr

Ingolstadt (DK) Mit Internetportalen, auf denen sich vornehmlich Männer mit angeblich echten Nacktbildern der Verflossenen an dieser rächen, gingen zwielichtige Unternehmer schon auf Klickfang. In der Regel handelt es sich dabei um falsche Aufnahmen, da die Portalbetreiber (und auch der Einsender) sonst natürlich große rechtliche Probleme bekommen würden, da die abgebildeten Damen zu Recht die Justiz einschalten würden.

Nicht ganz diese Dimension, aber doch in die Richtung ging ein Fall, der jetzt am Ingolstädter Amtsgericht ablief. Eine Ingolstädterin hatte ihren Ex-Freund angezeigt, da dieser Nacktbilder von ihr verschickte; zwar nur ihr selbst und niemandem anderen, aber wie die 28-Jährige beteuerte, waren die Aufnahmen ohne ihr Wissen entstanden. Der 29-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt hatte sie offenbar im Juni 2017 von der Schlafenden auf deren Sofa gemacht, als die On-Off-Beziehung der beiden kurz wieder einmal On war.

Dass sie im November 2017 dann die Fotos aufs Handy bekam, als die Liebe schon lange erkaltet (also Off) war, fand die Frau alles andere als lustig. Das Strafgesetzbuch ebenso: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" heißt dort ein Straftatbestand, dessen sich der Ex-Freund schuldig gemacht hat.

Einen Strafbefehl über 40 Tagessätze, der ihn zur Zahlung von etwas mehr als 1000 Euro verdonnerte, wollte der 29-Jährige aber nicht akzeptieren, sodass sein Einspruch dagegen die öffentliche Verhandlung am Amtsgericht nötig machte. Dort stritt er zunächst alles ab. Die Fotos seien "einvernehmlich" entstanden, sie habe also angeblich davon gewusst und zudem ihn ebenfalls fotografiert.

"Sicherlich nicht. ", wehrte sich die Frau vehement gegen beide Aussagen. Sie sei entsetzt gewesen, als sie die freizügigen Bilder von sich bekam. Der nachdrücklichen Aufforderung zum Löschen sei der Ex-Freund nicht nachgekommen. Also habe sie ihn nach einigem hin und her angezeigt.

Den Chatverlauf in einem sozialen Netzwerk hatte sie noch auf ihrem Handy, wie Richter Peter Hufnagl nach längerem Nachfragen herausfand. "Das ist sehr erfreulich", sagte der Richter. "Dann lassen Sie uns den mal sehen. " Anhand der Botschaften war dann letztlich komplett klar, dass der Angeklagte ziemlichen Quatsch erzählt hatte. In einer der Nachrichten schrieb er an die 28-Jährige sogar, diese könne die Bilder "ja einlösen". Was er genau forderte, wurde zwar nicht genannt. Aber für Richter Hufnagl reichte es auch so: "Das macht es alles nicht besser", sagte er dem Angeklagten. "Das klingt alles nicht nach einvernehmlich. Und dann der - unjuristisch formuliert - kleine Erpressungsversuch noch dazu. " Hufnagl riet dringend, den Einspruch zurückzunehmen und die Geldstrafe zu zahlen. So kam es dann auch. Ob die Frau - wie behauptet - beim Fotografieren tatsächlich geschlafen hatte, war also letztlich nicht so wichtig. Es wäre anhand der mutmaßlich detailreichen Bilder auch kaum festzustellen gewesen.

Christian Rehberger