Ingolstadt
Geliebte des Opfers verweigert Aussage

Mordversuch in Ingolstädter Tiefgarage: Funkzellenauswertung belastet die Angeklagten

20.05.2019 | Stand 23.09.2023, 7:05 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Uli Deck/dpa-Archiv

Ingolstadt (DK) Ihre Aussage war mit Spannung erwartet worden, am Ende verließ sie den Gerichtssaal, ohne sich geäußert zu haben: Im Prozess um die beinahe tödlichen Schüsse in einer Ingolstädter Tiefgarage war am Montag die verheiratete Geliebte des Opfers als Zeugin geladen.

Die 36-Jährige machte aber ebenso wie ihr Ehemann von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht eventuell selbst zu belasten. Ihre mögliche Rolle in dem Verbrechen bleibt rätselhaft.

Die Frau unterhielt seit rund fünf Jahren ein Verhältnis mit dem ebenfalls verheirateten Griechen und hat von ihm ein Kind - das war an den ersten vier Verhandlungstagen vor der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt immer wieder einmal zur Sprache gekommen. Doch wo liegt das Motiv? Der 42-jährige Gastronom war am 18. März 2018 bei der Heimkehr aus seinem Lokal von zwei Männern überfallen und angeschossen worden; vier Projektile trafen ihn am Kopf, im Rücken, an der Schulter und einem Ellbogen. Einer der Angeklagten, ein 46-jähriger gebürtiger Armenier, ist ein guter Bekannter der 36-Jährigen, zu dem sie zumindest zeitweise sexuelle Kontakte hatte, wie es bei Gericht hieß. Sein mutmaßlicher Komplize ist ein 56-jähriger gebürtiger Kasache, er soll die Schüsse aus einer Kurzwaffe abgefeuert haben. Beide Männer bestreiten vor Gericht jede Tatbeteiligung.

Die Geliebte war nach dem versuchten Mord ebenfalls festgenommen worden, allerdings ließ sich nie nachweisen, dass sie mit dem Hinterhalt etwas zu tun haben könnte. Das Opfer hatte in einigen Punkten ebenfalls wenig dazu beigetragen, Klarheit zu schaffen. So hatte der Mann den Tatverdacht zunächst auf einen Gast aus seinem Lokal gerichtet, mit dem es vor längerer Zeit einmal Ärger gegeben hatte. Der Beschuldigte konnte jedoch auf ein Alibi verweisen. Der Grieche hatte zudem die Unwahrheit gesprochen, als er der Strafkammer erklärte, die Beziehung zur Geliebten kurz nach dem Mordversuch beendet zu haben. Tatsächlich dauerte das Verhältnis aber bis vor fünf Wochen an und fand erst kurz vor dem Prozess sein Ende.

Mit den Erläuterungen eines Kripoermittlers zu Funkzellenauswertungen rund um den Tatort kamen für die Angeklagten erstmals in diesem Verfahren möglicherweise belastende Indizien auf den Tisch. Demnach hatten im Vorfeld des blutigen Verbrechens etliche Telefonverbindungen zwischen der Würzburger Firma, wo die Angeklagten arbeiten, und dem Hausanschluss der Geliebten des Opfers und ihres Mannes oder über deren Mobilgeräte stattgefunden - auch am Tattag, einem Sonntag. Die Handys der Angeklagten waren an jenem 18. März in unmittelbarer Nähe des Tatorts eingebucht, allerdings zu unterschiedlichen Zeiten.

Das Gericht befasste sich weiter mit der Auswertung einiger Navigationshilfen unter anderem der in Würzburg wohnenden Angeklagten. An ihren Geräten war Ingolstadt aber nicht als Zielort eingegeben worden - und selbst wenn, wäre nicht zu belegen gewesen, ob und wann die Strecke dann auch tatsächlich absolviert worden wäre.

Die übrige Verhandlung mäanderte gestern rund um das berufliche und private Umfeld der Angeklagten. Bekannte, Kollegen und Vorgesetzte beschrieben sie als ruhig und arbeitsam. Der 46-Jährige sei hilfsbereit, ausgeglichen und herzlich, er habe ihn nie aggressiv erlebt, sagte ein Zeuge. "Ich traue ihm nicht einmal zu, dass er einer Mücke etwas zuleide tut", meinte ein anderer. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Horst Richter