Ingolstadt
Ein Schlag ins Gesicht

MDK hat den Antrag auf Kostenübernahme von Cannabisblüten für chronisch kranken Spangenberg abgelehnt

14.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr
ARCHIV - Ein Mann hält in einem Gewächshaus in Birya, bei Safed, im Norden von Israel, am 29. Februar 2016 eine Hanfpflanze. Hier wird Cannabis für medizinische Zwecke produziert. Der Bundestag will an diesem Donnerstag (19.01.2017) Cannabis für Schwerkranke auf Rezept freigeben. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums dürfte bei allen Fraktionen auf Zustimmung stoßen, verlautete aus Fraktionskreisen in Berlin. Foto: Jim Hollander/EPA/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Cannabis −Foto: dpa

Ingolstadt (DK) Er war der Vorkämpfer in der Region, was die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke anbelangt. Seit 2013 berichtet der DK über den chronisch kranken Luigi Spangenberg.

Um die Zeit, bis der entsprechende Gesetzesentwurf in Kraft trat, zu überbrücken, hat die Stadt sogar ein Spendenkonto bei der Sparkasse Ingolstadt für ihn und andere THC-Schmerzpatienten eingerichtet. Seit März ist Cannabis nun für medizinische Zwecke freigegeben. Doch der Antrag für Spangenberg, um Medizinalhanf auf Kassenrezept zu bekommen, hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der MDK Bayern, abgelehnt. Nach den vorliegenden Unterlagen seien die geforderten Voraussetzungen zur Kostenübernahme von Cannabisblüten nicht erfüllt, heißt es zur Begründung.

 

Für Spangenberg (32), der unter anderem an Epilepsie, Reizdarm und extremer Appetitlosigkeit leidet, ein Schlag ins Gesicht. Sein Arzt, der Allgemeinmediziner Anton Böhm, will gegen die gutachterliche Stellungnahme des MDK Widerspruch einlegen. „Wenn einer 40 Kilo wiegt, weil er ständig brechen muss, bei einer Körpergröße von 1,77 Metern, dann ist das für mich allein schon eine schwerwiegende Erkrankung“, so Böhm. Der stark untergewichtige Spangenberg hatte mit Cannabis zehn Kilogramm zugenommen, wie Böhm, den der Patient für die DK-Recherchen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat, sagte.

Zu den Voraussetzungen, die der Gesetzgeber für die Kostenübernahme erlassen hat, gehören, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln muss und dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Seit Mitte Juli sind laut MDK-Pressesprecherin Ruth Wermes knapp 1200 Anträge auf Kostenübernahme beim MDK Bayern bearbeitet worden, 60 Prozent davon wurden befürwortet – insbesondere bei chronischen Schmerzpatienten. Doch im Fall Spangenberg fehlt insbesondere der Nachweis, dass es für ihn keine Therapiealternative gibt, wie aus dem Gutachten hervorgeht, das unserer Redaktion vorliegt.

Das Problem bei MDK-Gutachten sei, dass die Entscheidungen rein nach Aktenlage erfolgen, betont Carsten Helbig, der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Ingolstadt Eichstätt. „Der Gutachter sieht den Patienten nicht.“ Außerdem sei einiges in dem Gesetzesentwurf „schwammig formuliert“. Helbig wäre dafür, Cannabis generell freizugeben. „Und es im Prinzip wie Zigaretten und Alkohol ins Belieben des Menschen zu stellen.“ Die jetzige Situation sei äußerst bürokratisch und „sehr, sehr unbefriedigend“ – für Ärzte und Patienten.

Tatsächlich lehnen es viele Ärzte ab, Cannabis aufzuschreiben. Auch der Neurologe Michel Dauphin. „Die Verordnung ist für Ärzte gefährlich, weil sie sich haftbar machen“, sagte er dem DK. Außerdem gebe es für die Wirkung keinen wissenschaftlichen Beleg.

Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März ist der Bedarf an Medizinalhanf sprunghaft angestiegen. Es gebe immer wieder Lieferengpässe, sagt Apothekensprecher Christian Pacher. Bei einer Veranstaltung im Klinikum informierte am Mittwoch die Neurologin, Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Cannabis in der Medizin, Ingolstädter Ärzte über die Wirkung von Cannabis bei vielen Krankheiten, wie etwa dem Tourette-Syndrom. Und sagte: Cannabis habe so wenige Nebenwirkungen wie kein anderes Medikament.

Der städtische Gesundheitsreferent Rupert Ebner, auf dessen Initiative das Spendenkonto für Spangenberg 2015 eingerichtet worden war, hofft, dass der Widerspruch gegen die MDK-Entscheidung greift und „die Kostenübernahme nicht an formalen Dingen scheitert“. „Nach der Aktenlage sind uns die Hände gebunden“, so Ulrich Resch, Chef der AOK Ingolstadt. An der Kasse liegt es nicht: „Wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, sind wir natürlich dabei.“