Bad Gögging
Wegen Vergewaltigung angeklagt

26-jähriger Hotelfachmann soll 17-jährige Auszubildende zum Oralverkehr gezwungen haben

20.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:40 Uhr

Bad Gögging/Regensburg (hzs) Seit Montag muss sich ein 26 Jahre alter Hotelfachmann aus dem Landkreis Kelheim vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Frank Gaßmann verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm sexuellen Übergriff mit Vergewaltigung im Mai vergangenen Jahres in Bad Gögging zur Last.

Im April 2017 hatte der Angeklagte seine neue Anstellung in einem Kurhotel angetreten, wo er an der Rezeption arbeitete. Nach den Aussagen interessierte er sich bald für eine 17-jährige Auszubildende, die im Servicebereich tätig war. Im Mai besuchten der Angeklagte, die Auszubildende und eine Arbeitskollegin ein Shisha-Café in Ingolstadt. Dabei kam es wohl zu ersten Annäherungsversuchen, worauf die beiden jedoch nicht eingingen. Schließlich bot er der 17-Jährigen an, sie in seinem Auto nach Hause zu fahren. Auf der Fahrt - beschäftigt mit ihrem Handy - bemerkte sie laut Aussage nicht, dass der Angeklagte in einen Feldweg abbog. Dort soll er sie mit einem Zungenkuss überrumpelt haben. Sie machte ihm klar, dass sie das nicht möchte, hieß es. Daraufhin ließ der Angeklagte von ihr ab. Das gleiche Szenario ereignete sich eine Woche später. Dabei soll der Angeklagte zudringlicher geworden sein und sie unter ihrem T-Shirt begrapscht haben.

Wenige Tage später erfuhr er von der Arbeitskollegin der jungen Frau, dass diese ihr von dem Vorfall erzählt habe. Daraufhin rief er bei ihr an und drohte ihr mit einer Strafanzeige wegen "Mobbing und Rufmord", hieß es. Auch behauptete er demnach, die Hotelleitung sei bereits informiert und wolle ebenfalls Anzeige gegen die 17-Jährige erstatten. Aus Angst, ihre Ausbildungsstelle zu verlieren, ließ sie sich auf den Vorschlag zu einem weiteren Treffen ein, bei dem eine Lösung gefunden werden sollte. Diesmal parkte der Angeklagte seinen Wagen hinter dem Hotel, wo er sie aufgefordert haben soll, ihn zu küssen. Dabei hielt er ihr vor Augen, wie schwer es ist, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Auf seine Zusage hin, dass dann die Angelegenheit erledigt sei, küsste sie ihn. Doch der Angeklagte wurde laut der Gerichtsaussagen immer zudringlicher und fasste sie unter ihrem T-Shirt und im Intimbereich an. Schließlich soll er sie zum Oralverkehr gezwungen haben. Wenige Tage später erschien die Geschädigte in Begleitung ihrer Freundin bei der Polizei und erstattete Anzeige.

Nach Verlesen der Anklageschrift suchte die Verteidigerin des Angeklagten das Rechtsgespräch mit dem Ziel, dass ihr Mandant eine Bewährungsstrafe bekommt. Doch Staatsanwalt und Richter waren sich einig: "Das kommt nicht in Betracht". Daraufhin legte der Angeklagte ein Geständnis ab, das im Kern die Vorwürfe des Anklagesatzes bestätigte. Es habe Probleme und Missverständnisse im Betrieb gegeben. Darauf habe er die Auszubildende angesprochen und dabei "den Kopf verloren", wie er sagte. Doch diese hätte sich uneinsichtig gezeigt. Da habe er ihr aus Angst, selbst seinen Arbeitsplatz zu verlieren, gedroht. Deshalb wollte er sie bestrafen, hieß es. Er selbst habe das Ganze nicht als Vergewaltigung gesehen, wenngleich die junge Frau nicht begeistert gewesen sei, sagte er aus. Die Schwere der Vorwürfe sei ihm erst klar geworden, als er die Vorladung der Polizei bekam.

Der Prozess dauert an. Neben der Geschädigten verfügt die Staatsanwaltschaft über einen weiteren, eher ungewöhnlichen Zeugen: Das Geschehen hinter dem Hotel wurde auf einer von der jungen Frau gefertigten Audioaufzeichnung festgehalten, die dem Gericht vorliegt.