Ingolstadt
Fall Fastenmeier: Entscheidung über Prozess zum Jahresende

Dem früheren Geschäftsführer des Klinikums werden 99 Fälle von Untreue vorgeworfen

07.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:15 Uhr

Der Klinikalltag läuft normal. Dennoch schwebt die Affäre Klinikum wie ein Damoklesschwert über dem Krankenhaus. - Foto: Schalles

Ingolstadt (rl) Die Große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt wird "frühestens zum Jahresende" darüber entscheiden, ob gegen den früheren Geschäftsführer des Klinikums, Heribert Fastenmeier, das Hauptverfahren eröffnet wird.

Wie das Gericht mitteilte, wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gemäß den Vorschriften der Strafprozessordnung dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger mitgeteilt und eine Frist von einem Monat gesetzt, um zur Anklage Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist - Anfang Dezember - werde die Kammer zu entscheiden haben, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, heißt es in einer Erklärung des Landgerichts.

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen Heribert Fastenmeier Anklage erhoben. Dem früheren Geschäftsführer des Klinikums werden 99 Fälle von Untreue, drei von Vorteilsnahme sowie Bestechlichkeit vorgeworfen. Seit 22. April befindet sich der 63-Jährige in Untersuchungshaft.

Ein entsprechender Beschluss werde erlassen, wenn die Kammer einen "hinreichenden Tatverdacht bezüglich der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Straftaten bejaht". Nachdem hierfür die gesamten Ermittlungsergebnisse mit einem Aktenumfang von bisher knapp 50 Aktenordnern und auch die zu erwartenden Einwände und Anträge der Verteidigung sorgfältig geprüft werden müssen, werde mit einer Entscheidung der Kammer frühestens zum Jahresende gerechnet.

Erst nach Erlass des sogenannten Eröffnungsbeschlusses werde über Hauptverhandlungstermine, zu ladende Zeugen und sonstige Beweismittel entschieden werden.