Ingolstadt
Heftiger Streit um Vorwürfe gegen Fastenmeier

SPD fordert unabhängigen Ermittler – Sondersitzungen von Stadtrat und Krankenhauszweckverband

10.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr

Hinter den Klinikums-Mauern traf sich der Aufsichtsrat des Krankenhauses am Donnerstag außerplanmäßig. Er stimmte das Vorgehen nach dem Freitod des Ex-Geschäftsführers ab. - Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Streit um die Causa Fastenmeier: Die SPD-Stadtratsfraktion fordert eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe gegen den früheren Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, Heribert Fastenmeier. Die Stadt weist dies „aufs Schärfste“ zurück.

Die SPD regt an, „einen unabhängigen externen Ermittler mit der Aufklärung aller Sachverhalte und aller Verantwortlichkeiten zu beauftragen“. Der ehemalige Klinikumschef, der im Zuge der Untreuevorwürfe gegen ihn acht Monate in Untersuchungshaft war, hatte sich einen Tag nach den Weihnachtsfeiertagen in seiner Zelle in der JVA Gablingen erhängt.

In ihrer Presseerklärung würdigt die SPD die herausragenden Verdienste Fastenmeiers fürs Klinikum. Jahrelang hätten die jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden „die exzellenten Zahlen des Klinikums nach außen verkauft und sich in dem Glanz des deutschlandweit renommierten Hauses gesonnt“. Fastenmeier habe sich den Ruf als „einer der fähigsten deutschen Krankenhausmanager“ erworben. Nach seinem Freitod gebe es „eine schier unglaubliche Flut von Gerüchten“. Dies liege an einer „völlig unzureichenden Informationspolitik der Stadtspitze“, die sich hinter den Juristen des Klinikums und der Staatsanwaltschaft verstecke. Es habe „unbestreitbar Vorkommnisse“ gegeben, die einer vorbehaltlosen Aufklärung bedürfen. Wie viele Menschen in Ingolstadt stelle sich die SPD-Fraktion aber die Frage, ob dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sei, insbesondere, was die lange U-Haft Fastenmeiers anbelangt. „Heribert Fastenmeier war kein Schwerverbrecher, vor dem man die Öffentlichkeit hätte schützen müssen.“

Die Stadt Ingolstadt hat bereits reagiert: „Die Anschuldigungen der SPD-Fraktion zur Informationspolitik werden aufs Schärfste zurückgewiesen“, so Pressesprecher Michael Klarner. Während laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehe es niemandem zu (außer dem Betroffenen selbst), die im Raum stehenden Vorwürfe in die Öffentlichkeit zu tragen. Dies soll eine Vorverurteilung verhindern. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen „auch nur in dem Maße, wie sie es aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für vertretbar gehalten hat, in die Öffentlichkeit getragen“.

Für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Verbandsräte des Klinikums bestand nach Auffassung der Stadt keine Berechtigung, darüber hinausgehende Informationen an die Öffentlichkeit zu geben. Die SPD-Fraktion habe mehrere Vertreter im Aufsichtsrat oder in der Zweckverbandsversammlung. „Kein Mitglied der SPD-Fraktion hat in den Aufsichtsgremien jemals einen Antrag auf öffentliche Berichterstattung gestellt“, so Klarner weiter. Die mit Vertretern fast aller Fraktionen und Parteien durch den Stadtrat besetzten Aufsichtsgremien seien zu jeder Zeit über die Rechtsanwälte des Klinikums über den Stand der Ermittlungen informiert.

Die Dauer der Untersuchungshaft werde auf Antrag der Staatsanwaltschaft allein durch gerichtliche Entscheidungen festgelegt. Dritte, wie etwa das Klinikum, hätten hierauf weder tatsächlich noch rechtlich Einfluss. Die Staatsanwaltschaft, so die Stadt, „wird dem Vernehmen nach das strafrechtliche Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer nicht weiterverfolgen“.

Über die weitere Verfolgung der zivilrechtlichen Forderungen werden dem Krankenhauszweckverband in seiner Sondersitzung am 18. Januar „ausführlich und unter rechtlicher Begleitung zweier unabhängiger Rechtsanwälte die gebotenen Maßnahmen, unter Abwägung der Prozessrisiken“, dargestellt. Die Gremien werden dann eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen haben.

Die Stadt Ingolstadt lud gestern zu einer Sondersitzung des Stadtrates am Freitag, 19. Januar, ein. In der Sitzung, die um 14 Uhr beginnt, soll ein Überblick über den Stand der Ermittlungen in Sachen Klinikum gegeben werden – „soweit rechtlich zulässig“ in öffentlicher Sitzung.