Windsbach
Frust in "Absurdistan"

Gehöft im Landkreis Ansbach wird zwangsweise auf Fernwasser "umgeschlossen" – Qualitätsprobleme

27.06.2014 | Stand 16.02.2016, 16:36 Uhr

Eingetrübte Idylle: Die Mitarbeiter des Wasserversorgers Reckenberggruppe setzen mit Hilfe der Polizisten der Inspektion Heilsbronn ihr Recht durch. Ulrike Hannemann (links) und ihr Lebensgefährte betrachten das muntere Treiben. - Foto: Wraneschitz

Windsbach (HK) Recht und Ordnung kontra körperliche Unversehrtheit: Wie sich der gültige „Anschluss- und Benutzungszwang“ zur Trinkwasserversorgung auswirken kann, zeigt ein Einzelfall aus dem Kreis Ansbach. Und auch beim Abwasser ist hier nicht alles geklärt.

Sauernheim 29 an einem Montagmorgen um 9 Uhr. Ulrike Hannemann ist sichtlich verzweifelt. Tränen rollen der Ingenieurin über die Wangen. „Ab Mittwoch haben wir kein Wasser mehr“, bringt sie kaum hörbar über die Lippen.

Dabei scheint sich gerade genau das Gegenteil anzubahnen: Drei Mitarbeiter vom „Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberggruppe“ (RG) aus Gunzenhausen spülen eine Trinkwasserleitung. Die führt von einem Hydranten am geteerten Feldweg zum etwa 30 Meter entfernten alten Bauernhaus, in dem Frau Hannemann und ihr Lebensgefährte seit zehn Jahren wohnen. Der Plan: Bald soll RG-Wasser ins ehemalige Bauernhaus fließen.

Das idyllische Bild des einzeln stehenden Gehöfts mit Bäumen ringsherum und einem Esel im Gatter wird an diesem Tag getrübt durch die grauen Wolken am Himmel. Außerdem steht ein Polizeiauto mit zwei Oberkommissaren an Bord in der Hofauffahrt. Die Beamten leisten den RG-Mitarbeitern „Amtshilfe“, wie sie sagen. Denn die Wasserversorger setzen gerade ihr vom Verwaltungsgericht Ansbach bestätigtes Recht durch, Ulrike Hannemann per „Anschluss- und Benutzungszwang“ an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.

Dabei liegt der Anschluss immerhin bereits seit 2000 im Haus. Damals wohnte noch ein Bauer dort, der aber das RG-Wasser niemals nutzte. Auch die Ingenieurin, die das Anwesen 2004 erwarb, zapfte nie davon. Sie zahlte zwar Grundgebühr. Doch Wasser der RG – nein danke! Das ging lange gut. Wohl, bis die RG die Rechnungen prüfte und keinen Verbrauch feststellte. Dann zog der Zweckverband vor Gericht. Und das entschied: „Zwangsumschluss! Ohne auf die Wasserqualität Rücksicht zu nehmen“, wie Hannemann betont.

„Wir leben in Absurdistan“, sagt die Zwangsversorgte kopfschüttelnd. Während sie bisher ihr Brauchwasser immer frisch aus dem hofeigenen Brunnen hochpumpte, soll sie nun das Nass aus einer 300 Meter langen Stichleitung zapfen. Von der RG will sie aber keinen Liter Wasser zapfen – egal ob fürs Duschen oder Tiere tränken. Denn anders als in der Richtlinie des DVGW (Deutscher Verband der Gas- und Wasserwirtschaft) mit der Nummer 400-1 vorgegeben, komme in ihrem Haus „Stagnationswasser“ an. Das 300 Meter lange Rohr der Stärke „DN100“ unter der Straße hat außer ihr keinen Abnehmer, sprich, 2500 Liter Wasser stehen dort ungenutzt herum. Konsequenz: die vom DVGW vorgegebene Fließgeschwindigkeit von über fünf Millimeter pro Sekunde wird massiv unterschritten.

Ein Umstand, den auch der Versorger zugibt. Doch die RG verweist auf etwa 500 jährliche Prüfungen seiner Wasserqualität. Die führe ein neutraler Gutachter ohne Kenntnis des Zweckverbands in eigener Regie durch. Auch am Montag war der Gutachter da, um die Trinkwasserqualität am Ende der RG-Leitung im Keller des Hannemann‘schen Hauses zu prüfen. Davor war die Leitung lange gespült worden.

Um Stagnation zu vermeiden, sei ihr angekündigt worden: Die örtliche Feuerwehr würde hin und wieder das DN-100-Rohr spülen, indem sie nahe des Hannemann’schen Hauses üben wolle. Doch „generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich“, gibt der Zweckverband zu.

Die Qualitätsprobleme sind jedoch offenkundig: Denn aufgrund einer offensichtlich negativen Gutachterprobe wurde die Fernleitung zwischenzeitlich noch einmal abgeklemmt. Nach „weiter spülen und nochmals beproben, bis die Qualitätskriterien zum Umschluss erfüllt sind“, folgte der erneute Zwangsumschluss. Das Gutachten hat die RG Hannemann in Rechnung gestellt. Dabei erklärt der bayerische Wasserversorgerverband: „Wenn der Kunde ein Defizit vermutet, prüft der Versorger in begründeten Fällen, ob das Wasser bis zum Hausanschluss den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Der Versorger trägt regelmäßig die Kosten der Untersuchung.“ Im Landkreis Ansbach scheinbar nicht.