Thalmässing
Zuschuss für Sanierungen

In Thalmässings locken Fördergelder bei Maßnahmen mit "gestalterischer Aufwertung"

27.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:37 Uhr

Die Broschüre zu den Sanierungsmaßnahmen stellen Planerin Petra Güttler-Opitz und Bürgermeister Georg Küttinger vor. - Foto: Leykamm

Thalmässing (HK) Der Ortskern Thalmässing soll in neuem Glanz erstrahlen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Haus- und Grundstückseigentümer gefragt. Um entsprechende Sanierungsmaßnahmen anzuschieben, gibt es jetzt ein kommunales Förderprogramm.

Der Markt Thalmässing stellt Sanierungswilligen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30 000 Euro in Aussicht. Mehr dazu verriet ein Infoabend im Landgasthof in Thalmässing.

Eingebettet ist die Förderung von Privatmaßnahmen in die Gesamtstrategie namens "Marathon" (Maßnahmen zur Revitalisierung und Aktivierung des Thalmässinger Ortskerns). Der Name stellt nicht nur eine Abkürzung des Großprojekts dar, sondern macht auch deutlich, dass man dazu einen langen Atem braucht und viel Ausdauer mitbringen muss. Aber die Beteiligung kann eben auch sehr bereichernd sein - für das Ortsbild und das eigene Wohlbefinden.

Und so fanden sich zur Infoveranstaltung trotz bestem Biergartenwetter etwa drei Dutzend Bürger ein. Schon im Vorfeld hatte eine Befragung ein großes Interesse an dem kommunalen Förderprogramm erkennen lassen, für das es im März grünes Licht seitens der Regierung gab. So konnte inzwischen auch eine entsprechende Broschüre angefertigt werden, die just am Tag des Treffens im Landgasthof druckfrisch ins Rathaus angeliefert worden war.

Auf 36 Seiten wird darin genau erklärt, was förderfähig ist und was nicht. An dazugehörigem Bildmaterial mangelt es dabei nicht. Es gelte aber das Prinzip der Freiwilligkeit, wie Bürgermeister Georg Küttinger bei der Veranstaltung deutlich machte. "Es wird niemandem etwas aufgezwungen oder übergestülpt", stellte er klar. Wenn man sich allerdings entschließe, an dem Programm teilzunehmen, müsse man sich freilich "an einige Spielregeln halten", da ja auch Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 30 000 Euro fließen würden. Hauptkriterium dafür, dass die Förderung greift, sei die "gestalterische Aufwertung", die durch eine Maßnahme erreicht werden müsse. So machte es Petra Güttler-Opitz vom Nürnberger Büro für Stadt- und Freiraumplanung "P4" deutlich, das als Kooperationspartner mit im Boot ist.

Wenn also jemand eine Förderung beanspruche, dürfe es sich um keine reine Instandsetzung handeln, so die Planerin. Die Sanierung historischer Dachaufbauten hingegen sei ein gutes Beispiel dafür, was förderfähig sei. An der naturroten Biberschwanzeindeckung sei aber in der Regel nicht zu rütteln. Das Programm hat insgesamt drei Bereiche im Fokus: Maßnahmen an einem Hauptgebäude können ebenso bezuschusst werden wie solche an einem Nebengebäude wie den zahlreichen "stattlichen Scheunen". Ein Augenmerk gilt ebenso den Freiflächen. Immer aber müsse es sich um besagte "gestalterische Aufwertung" handeln. Das kann beispielsweise auch ein Rückbau sein. Zum Beispiel der von sichtbar aufgesetzten Rollladenkästen. "Belohnt" wird auch die Restaurierung oder Neuanfertigung von hölzernen Fensterläden. Auch bei einer ganzen Fassadensanierung lohnt es sich, das Programm in Anspruch zu nehmen.

Handelt es sich dabei etwa um die Sanierung von ortstypischen Natursteinfassaden oder einer Fachwerkkonstruktion, hat man recht gute Karten. Haustüren sollten einen geringen Glasanteil aufweisen, Zäune wiederum aus einfachen Holzlatten oder dekorativen Metallstäben erstellt beziehungsweise wiedererrichtet werden. Auch bei Pflastern greift das Programm. Allerdings sollte es sich dann schon um eine öffentlich einsichtige Fläche handeln, gab Güttler-Opitz zu bedenken. Auch kleine Details wie historische Werbeausleger finden Berücksichtigung - der moderne Leuchtkasten natürlich nicht.

"Das äußere Erscheinungsbild muss einfach passen", so die Planerin. Und zwar im Sinne der Richtlinien. Ist dies der Fall, stört auch so manches Kunststofffenster nicht. Ein solches wird zwar nicht gefördert, wirkt sich aber auch nicht förderschädlich aus. Generell würden nur Maßnahmen im Außenbereich bezuschusst. Falls allerdings die Verschonung einer Fassade zur Dämmung im Innern führt, könne auch dies berücksichtigt werden. Eine Solaranlage auf dem Dach sei "kein prinzipielles Ausschlusskriterium", ebenso wenig wie ein Carport, dessen Errichtung jedoch mit einer Aufwertung der anschließenden Einfriedung Hand in Hand gehen sollte.

Eine Eigenleistung werde prinzipiell nicht angerechnet, außer gegebenenfalls das hierbei verwendete Material. Generell könne derzeit nur lediglich innerhalb eines genau definierten Sanierungsgebiets gefördert werden, das aber weite Teile des Kernorts umfasst. Eine Zeichnung zum Geltungsbereich findet sich in der Broschüre, das Gebiet selbst könne im Laufe der Jahre auch erweitert werden.

Liegt das eigene Objekt in dem besagten Areal, lohnt es sich also, im Rathaus für eine kostenlose Beratung anzurufen. Beim Antrag auf Förderung sollten dann bereits Angebote beigelegt werden: zwei bei einer Summe bis 5000 Euro, darüber drei. Die Vergabe der Aufträge und der Beginn der Maßnahme dürfen allerdings erst nach dem Erhalt des Förderbescheids erfolgen, betonte Güttler-Opitz.

Es gebe auch die Möglichkeit, eine Maßnahme in mehrere Bauabschnitte zu unterteilen. Die tatsächliche Fördersumme richtet sich nach den eingereichten Rechnungen.