Thalmässing
Feuer im Wald

19.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:24 Uhr

Thalmässing (HK) In einem Waldstück nahe Gebersdorf haben Passanten am Samstagmittag ein Feuer bemerkt, das von den alarmierten Feuerwehren schnell gelöscht werden konnte. Wie die Polizei mitteilt, handelte es sich um eine unbeaufsichtigte Astholzverbrennung, die aber nicht nach den rechtlichen Vorgaben für die Forstwirtschaft durchgeführt wurde.

Darüber hinaus hatte es der Verantwortliche unterlassen, die Integrierte Leitstelle vorher über das Feuer zu unterrichten. Deshalb erwartet den Waldbesitzer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die rechtlichen Vorgaben für die Astholzverbrennung hin. Zu beachten ist ein ausreichend breiter Schutzstreifen, der frei von pflanzlichen Abfällen ist. Die Verbrennung ist nur werktags zwischen 6 und 18 Uhr erlaubt. Mindestens zwei Personen über 16 Jahren – mit geeignetem Gerät ausgestattet – müssen das Feuer ständig überwachen. Und die Glut muss beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit.