Schwabach
20-jähriger Hilpoltsteiner muss für 16 Monate ins Gefängnis

Schlägerei auf der Skateranlage an der Badstraße Jüngerer Bruder erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

17.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Schwabach/Hilpoltstein (HK) Nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung hat das Amtsgericht Schwabach gestern ein Hilpoltsteiner Brüderpaar wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen verurteilt. Der 20-jährige Franz S. (Name geändert) muss sogar für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis. Er stand nach einem Urteil vom Juni des vergangenen Jahres bereits unter Bewährung. Der einige Jahre jüngere Thomas S. erhielt acht Monate Freiheitsstrafe, die das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhold Hader auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt hat. Hinzu kommt eine Arbeitsauflage von 150 Stunden.

Nach Überzeugung des Gerichts hat die Beweisaufnahme den Sachverhalt so dargestellt, wie ihn die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht hatte. Franz S. war nach einer verbalen Provokation mit Denis H. in Streit geraten, gegen den er im Februar 2016 schon einmal gewalttätig geworden war. Der Bruder von Franz S. eilte zu Hilfe. Zunächst verpasste er Denis H. einen Faustschlag. Dann stürzten sich beide auf den Kontrahenten, worauf es zwischen den drei Beteiligten zu einem längeren Gerangel am Boden kam. Eine Ursache für die Schlägerei war wohl auch der Alkoholpegel. Schließlich hatte man gegen 1 Uhr morgens auf der Skateranlage an der Badstraße schon geraume Zeit gefeiert. "Wir waren alle ziemlich besoffen", räumte Denis H. ein.

Die Folgen der Auseinandersetzung waren eher als gering einzustufen. Denis H. war mit einer Schwellung unter dem linken Auge davongekommen. Für die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sich die Staatsanwaltschaft aufgrund des gemeinschaftlichen Angriffs der beiden Brüder entschieden. "Dann bedarf es keiner Waffe", erklärte Hader, der keinen Zweifel an der Aussage der einzigen Zeugin hatte, die damals nüchtern war. Tabea K. schilderte den Vorfall exakt so wie die Anklagevertreterin.

Nach der Beweisaufnahme forderte Staatsanwältin Sandra von Lucadou für beide Angeklagten deshalb je zehn Monate Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen. Für Franz S. sollten sie mit dem Urteil vom Juni zu 16 Monaten verbunden werden, so die Anklägerin. Entscheidend seien bei ihm auch seine sieben, teils einschlägigen Vorstrafen. Deshalb hatte sie zuvor auch eine Anregung von Rechtsanwalt Edgar Überall nicht aufgenommen. Unter Verweis auf den geringen Schaden und den fehlenden Strafantrag des Geschädigten hatte der Verteidiger von Thomas S. eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeregt. "Wegen einer Rangelei zwischen Halbstarken müssen wir kein solches Aufheben machen", meinte Überall.

Die beiden Verteidiger vertraten in ihren Plädoyers völlig andere Auffassungen als die Staatsanwaltschaft. Wolfgang Meier berief sich vor allem auf die Aussagen der drei anderen Zeugen, die seiner Ansicht nach keinen gemeinschaftlichen Angriff belegen könnten. "Selbst das Opfer hat davon gesprochen, dass sie nacheinander auf ihn losgingen", so Meier. Die Aussage des ersten Polizeibeamten am Tatort, der spontane Zeugenaussagen geschildert hat, sei ebenso zu werten, fand der Rechtsanwalt und verlangte Freispruch für seinen Mandanten. Edgar Überall zeigte sich vor allem empört über die Auffassung der Staatsanwältin hinsichtlich des jüngeren der beiden Brüder. "Ihm schädliche Neigungen zu attestieren, dafür gibt es keine Grundlage", sagte Überall und verwies zum Beleg auf die Schilderungen der Jugendgerichtshilfe.

Der Pädagoge des Kreisjugendamts Roth hatte festgestellt, dass es Thomas S. in seiner Familie als jüngstes von acht Kindern extrem schwierig habe, einen eigenen Weg zu finden. "Ihm ist die Anerkennung in der Clique mit seinen beiden älteren Brüdern mehr wert als die Abgrenzung", so die Jugendgerichtshilfe. Ferner verwies auch Überall auf die "verschiedenen Versionen der Zeugen". Dann müsse es heißen, "im Zweifel für den Angeklagten", so der Jurist.

Dafür sei kein Raum, sagte Reinhold Hader in seiner Urteilsbegründung. "Denn ich habe keine Zweifel, dass es sich so abgespielt hat, wie die Zeugin schilderte." Ebenso sah Hader schädliche Neigungen bei Thomas S. "Er hat die Schule abgebrochen, gammelt rum, säuft, dass er zwei Promille intus hat, und begeht eine neue Straftat, obwohl er erst kurz zuvor aus einem Arrest entlassen wurde", zählte Hader auf.

Für Franz S. berief sich der Richter vor allem auf sein Urteil vom Juni 2016. Schon damals sei die Bewährung die letzte Chance gewesen. Außerdem habe er mit Blick auf das Alkoholproblem des Angeklagten eine Auflage erteilt, wonach er nicht mehr als zwei Bier trinken durfte. "Und dann wird er viereinhalb Monate nach der Verurteilung rückfällig und begeht besoffen eine Straftat", so Hader. Das zeige: "Bewährung hat für ihn keinen Wert, dafür sind 16 Monate maßvoll", zeigte sich Reinhold Hader überzeugt.