Roth
Zwei Drogendealern aus Roth droht lange Freiheitsstrafe

Immer mehr Ecstasy oder Methamphetamin verkauft - Polizei stellt bei den beiden Angeklagten über 40.000 Euro sicher

15.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:13 Uhr

Roth (npe) Zwei Männer aus Roth müssen sich seit Dienstag wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Nürnberg verantworten. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen größere Rauschgiftmengen verkauft zu haben. Das Urteil soll am Donnerstag in Nürnberg gesprochen werden.

Die beiden Männer haben viele Gemeinsamkeiten. Beide wohnen in Roth. Beide sind geschieden. Beide stehen auf härtere Drogen wie Ecstasy oder Methamphetamin. Und beide Männer hatten offensichtlich die Idee, mit dem Verkauf der illegalen Substanzen nicht nur ihren Eigenbedarf zu decken. Ein bisschen Geld wollten sie sich mit dem kriminellen Treiben wohl dazuverdienen.

Besonders eifrig soll sich laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der 51-jährige Angeklagte L. bei insgesamt zehn Gelegenheiten um die Beschaffung und den Weiterverkauf der Aufputschmittel gekümmert haben. Auch der jüngere Angeklagte soll nicht "faul" nicht gewesen sein. Der 30-jährige S. soll in immerhin sieben Fällen mit den Drogendeals zu tun gehabt haben. Dann aber gleich in größeren Dimensionen.

Zum Prozessauftakt am Dienstag haben sich die ehemaligen Geschäftspartner keines Blickes gewürdigt. Der ältere Angeklagte wurde von zwei Polizisten mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Zuerst sind sich die beiden Männer geschäftlich irgendwann im Sommer 2015 begegnet. Bei dieser Premiere soll L. dem Angeschuldigten S. in Nürnberg rund 200 Gramm Methamphetamin zu einem Preis von 37,50 Euro pro Gramm übergeben haben. Nachdem sich der 30-Jährige die Hälfte der Drogen zum Eigenkonsum gesichert hatte, soll er den restlichen Stoff zum beinahe doppelten Preis weiterverkauft haben. Auch der ältere Angeklagte soll nach diesem Muster versucht haben, an Geld zu kommen. Der Angeschuldigte L. soll bei rund zehn Gelegenheiten in Roth an einen Stammkunden jeweils ein Gramm der synthetischen Droge zum Preis von jeweils rund 80 Euro verkauft haben.

Später sollen die beiden Angeklagten nicht nur den Radius erweitert haben. Die beiden Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft auch mit anderen Drogen wie Ecstasy gedealt haben. So soll der jüngere Angeklagte extra nach Strullendorf in die Nähe von Bamberg gefahren sein, um dort 100 Ecstasy-Tabletten zu erwerben. Auch nach dieser Einkaufstour soll S. einen Teil der Drogen für sich behalten haben. Die restlichen Tabletten soll er mit einem deutlichen Aufschlag weiterverkauft haben.

Später sollen sich auch die Mengen des illegalen Warenumschlages erhöht haben. So soll S. in einer Wohnung in Roth kurze Zeit später fast 500 Ecstasy-Tabletten erstanden haben. Im Februar dieses Jahres, kurz bevor das Duo von der Polizei festgenommen worden ist, soll der jüngere Angeklagte sogar 1000 Ecstasy-Tabletten gekauft haben. Bequem soll er sich dabei die Drogen per Post in seine Wohnung nach Roth bestellt haben. Neben der Drogenmenge steigerten sich auch die Geldbeträge im Laufe der relativ kurzen Karriere der beiden Drogendealer. Für den Einkauf von 70 Gramm Methamphetamin soll der jüngere Angeklagte beispielsweise kurz vor seiner Festnahme gleich 4600 Euro auf den Tisch gelegt haben. Den Gewinn aus den Drogenverkäufen hat die Polizei bereits einkassiert. Bei dem Angeschuldigten L. wurden über 8000 Euro beschlagnahmt. Bei dem Angeklagten S. wurden sogar knapp 20 000 Euro sichergestellt. Aus gemeinsamen Geschäften des Duos wurden weitere 16 000 Euro konfisziert.

Aufgrund der offensichtlich erdrückenden Beweise hat sich zumindest der jüngere Angeklagte im Vorfeld dazu entschieden, bei den Behörden reinen Tisch zu machen. Selbst die Staatsanwaltschaft würdigte die erhebliche Aufklärungshilfe der 30-Jährigen aus Roth. Auch der ältere Angeklagte machte deutlich, dass er seine Taten einräumen würde, wenn ihm das Gericht dafür im Gegenzug einen geringeren Strafrahmen einräumen würde.

Im Zuge einer Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten stehen Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten für den Jüngeren und bis zu vier Jahren und sechs Monaten für den Älteren im Raum.