Roth
Bizarrer Streit um Schlepperausfahrten

Volker Bauer schreibt Anfrage ans Innenministerium und Brief ans Landratsamt

14.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr
Grüne Deutz und rote Porsche-Traktoren, aber auch viele historische Autos, Motorräder und Fahrräder gibt es beim Oldtimertreffen in Hagenbuch zu bestaunen. −Foto: Lohse

Roth (rok) Der Streit um Ausfahrten mit Schleppern nimmt langsam groteske Züge an. Der CSU-Landtagsabgeordnete Volker Bauer hat jetzt sogar eine Anfrage ans Bayerische Innenministerium gerichtet und einen Brief ans Landratsamt geschrieben. Sein Ziel: Das Landratsamt soll Fahrten mit alten Traktoren, bei denen auf einem Anhänger Personen befördert werden, als Brauchtum einstufen und erlauben.

Oldtimer- und Schlepperfreunde aus dem Landkreis hätten sich bei ihm beschwert, so Bauer. Denn das Landratsamt habe ihnen Gespannfahrten mit Personenbeförderung im Zuge ihres Sommerfestes untersagt, so die Klage. „Sogar als Straftat seien diese durch Behördenvertreter bezeichnet worden“, schreibt Bauer.

Da es sich beim Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handele, wundere er sich über die Kriminalisierung der Schlepperfreunde, noch mehr allerdings darüber, dass den zumeist besonnenen und lebenserfahrenen Gemeindemitgliedern, die nicht-kommerziell historische Zugmaschinen erhalten, diese Ausfahrten durch das Landratsamt nicht als Brauchtum anerkannt würden. Dies sei relevant, weil damit die Berechtigung zum Personentransport und somit der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls verbunden sei, so Bauer. „Die 15 Euro Bußgeld könnte jeder zahlen. Die Beträge bei Personenschäden sind dann schon etwas anderes“, erklärte Volker Bauer seinen Einsatz für die Landmaschinen- und Brauchtumsfreunde.

Bauer regte an, die Schlepperausfahrten genauso zu behandeln wie Faschingswagen und sie analog zu Kurlokomotiven zur Personenbeförderung einsetzen zu dürfen. Eine erste Anfrage der CSU-Landtagsfraktion beim Bayerischen Innenministerium habe ergeben, dass eine solche Konkretisierung des zum Teil auf Bundesebene angesiedelten Regelwerkes gar nicht notwendig sei, so Bauer. „Es liegt, anders als dargestellt, bereits ein Ermessen für die Genehmigungsbehörde vor“, freute sich Bauer und zitierte aus der Antwort eines Ministerialrats vom 28. Juni: „Schlepper-Gespann-Ausfahrten können im Einzelfall Bestandteil einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung sein. Die Beurteilung obliegt dabei den vor Ort zuständigen Behörden.“ Zu diesem Brauchtum, so weiter unten im Antwortschreiben gehören auch „Feiern örtlicher Vereine“, also auch der Schlepperfreunde. Bauer wandte sich deshalb schriftlich ans Landratsamt Roth und bat vor dem Hintergrund des gegebenen Ermessens darum, „die ein- bis zweimal pro Jahr stattfindenden Ausfahrten der Schlepperfreunde als Brauchtumsveranstaltungen anzuerkennen“ und die „ehrenamtlich, verantwortungsbewusst Aktiven (…) ggf. zusätzlich nochmals explizit über die, sich aus der Personenbeförderung ergebenden, Gefahren zu belehren“. Er, so Bauer, vertraue darauf, „dass das Landratsamt Roth eine Lösung findet, die Schlepperfreunde weder faktisch noch gefühlt kriminalisiert“.

Landrat Herbert Eckstein (SPD) verneint diesen von Bauer eruierten Ermessensspielraum. „Zu Brauchtum gehören Fasching, Kirchweih und das Maibaumaufstellen“, sagt Eckstein. Feiern örtlicher Vereine zählten nicht dazu. Das habe seine Behörde auf Anfrage bei der Regierung von Mittelfranken erfahren. Dort hatte man sich nach dem Eingang von Volker Bauers Brief Ende Juli erkundigt. Auch bei Nachbarlandkreisen und der Stadt Schwabach habe man nachgefragt, erklärt Eckstein. Dort gehe man genauso vor wie im Landkreis Roth. Was den Landrat aber verwundert: „Es liegt nicht einmal ein Antrag vor.“ Folglich habe man auch gar nichts genehmigen oder verbieten können. Auch an ihn persönlich sei bisher niemand herangetreten.