Roth
Wenn die Kinder in der Fahrschule übersetzen müssen

Kreisversammlung der Fahrlehrer thematisiert Schwierigkeiten für Flüchtlinge, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen

05.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:59 Uhr

Die Fahrlehrer aus dem Rother Kreisverband mit Julian Seitz von der Führerscheinstelle und Sonja Möller, Bildungskoordinatorin für Geflüchtete am Landratsamt Roth. - Foto: Tschapka

Roth (tis) Bei der Kreisversammlung des Landesverbands Bayerischer Fahrlehrer (LBF) in Roth hat der stellvertretende Landesvorsitzende Siegfried Winter über zukünftige Änderungen im Fahrerlehrerrecht und der Fahrlehrerausbildung berichtet. Winter bezeichnete es dabei als unverständlich, dass als Zugangsvoraussetzung für Fahrlehrer der Klasse B (Pkw) keine Motorrad- und Lkw-Führerscheine mehr nötig sind.

Der stellvertretende Landesvorsitzende stellte die Frage, wie ein so ausgebildeter Fahrlehrer im Unterricht über Motorräder und Lastwagen und deren Verhalten referieren solle, wenn er selbst nicht einmal die Fahrerlaubnis dazu habe.

Julian Seitz, der Leiter der Führerscheinstelle, und Sonja Möller, die Bildungskoordinatorin für Geflüchtete vom Landratsamt Roth, berichteten über die Problematik und die Schwierigkeiten bei der Führerscheinumschreibung von Neuzugewanderten in Deutschland. Das größte Problem bei vielen seien dabei die Sprachschwierigkeiten und die mangelnden Kenntnisse über vorschriftsmäßiges Autofahren. Teilweise würden bei den ausländischen Autofahrern mit schlechten Deutschkenntnissen die Kinder in der Fahrschule mitfahren, um die Anweisungen zu übersetzen. Was bei der Übersetzung herauskomme, sei aber wohl nicht immer das, was der Fahrlehrer zu vermitteln versucht.

Die Fahrausbildung, wenn es denn in den verschiedenen Herkunftsländern überhaupt eine gibt, sei sehr fraglich. Der Gesetzgeber in Deutschland hat allerdings keine Ausbildungspflicht als Vorschrift eingeführt. Viele der Geflüchteten, die sich in Deutschland hinters Steuer setzen wollen, denken zwar, sie können fahren, aber sie würden niemals ohne vernünftige Ausbildung eine Führerscheinprüfung schaffen, so Seitz. Für die theoretische Prüfung wurde als Prüfungssprache zwar Hocharabisch eingeführt, aber die Neuzugewanderten würden oft nur die Fragen auswendig lernen, ohne die Regeln zu begreifen. Außerdem seien weder Theorieunterricht noch Fahrstunden und Sonderfahrten Pflicht. Viele würden glauben, mit zwei- bis fünfmal 45 Minuten könnten sie schon gut Auto fahren, aber es seien da Welten dazwischen.

Die Prüfung für die Neuzugewanderten ist dieselbe wie für Führerscheinneulinge: 45 Minuten Fahrzeit mit Autobahn, Überland, Stadt, Wohngebiete. Dazu gibt es drei Grundfahraufgaben und zwei Fragen am Fahrzeug zur Abfahrtkontrolle (Prüfungssprache Deutsch). Teils bezahle das Jobcenter die Umschreibung des Führerscheins, allerdings seien auch seitens des Jobcenters die Vorstellungen über die Anzahl der Fahrstunden und die Kosten der Ausbildung Welten von der Realität entfernt. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, eine Pflichtausbildung und einen Deutschkurs als Voraussetzung einzuführen.

Auch Jürgen Lebherz, Beauftragter des TÜV für die Fahrerlaubnisse, sieht die Problematik der mangelnden Ausbildung und Sprachkenntnisse. Seiner Meinung nach bestehe hier seitens der Regierung großer Handlungsbedarf.