Hilpoltstein
Sperrfrist verändert

30.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:03 Uhr

Hilpoltstein (HK) Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Grünland den Witterungsverhältnissen angepasst.

Dies bedeutet, dass das Verbot Gülle auf Grünland auszubringen vom 1. Februar 2015 auf den 15. Februar 2015 hinausgeschoben wird. Im Gegenzug kann, wenn es die Witterung zulässt, in der Zeit vom 15. November bis 30. November Gülle auf Grünland ausgebracht werden. Ausdrücklich weist der Bayerische Bauernverband aber darauf hin, dass die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Ackerland vom 1. November bis zum 31. Januar 2015 davon unberührt bleibt und strikt einzuhalten ist.