Hilpoltstein
Kinder konsequent schützen

23.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:36 Uhr

Hilpoltstein (HK) Gerade an den Faschingstagen kommen Kinder und Jugendliche nicht selten zum ersten Mal mit Alkohol in Kontakt. Ist ja Fasching, da kann man mal ein Auge zudrücken? "Nein.

Der Jugendschutz gilt auch im Fasching", betonen Daniela Potzler (Kreisjugendring) und Christian Schrötz (Kreisjugendamt). Beide sind in den kommenden Tagen verstärkt für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes unterwegs. Eltern sind in der Pflicht. "Kinder schauen sich sehr genau an, wie sich die Erwachsenen verhalten". Eltern hätten eine Vorbildfunktion, betonen beide.

Mit einem Elternbrief richten Daniela Potzler und Christian Schrötz einen Appell an alle Eltern. Darin heißt es unter anderem: "Jugendliche in ihrer Experimentierphase wollen und sollen ihre Erfahrungen sammeln und Grenzen austesten. Dazu gehört meistens auch der Konsum von Alkohol, so wie es durch ihre Umwelt vorgelebt wird. Das Ziel sollte ein maßvoller Konsum, auf Basis der jugendschutzrechtlichen Altersfreigaben, sein."

Die Argumente sprechen für sich: Bei Kindern besteht durch den Konsum von Alkohol ein außerordentliches gesundheitliches Risiko. Je früher ein Kind zu einem Suchtmittel greift, desto höher ist das Risiko später, abhängig zu werden. Außerdem gehen Unfälle, Vergiftungen, Aggressivität und deren Folgen oft auf das Konto von Alkohol. Unter Alkoholeinfluss werden insbesondere Mädchen zudem leichter Opfer von sexueller Gewalt.

Eltern kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zuteil, da sie bis zum 18. Lebensjahr für ihre Kinder die Personensorge innehaben. Damit haben sie auch das Recht, den Aufenthalt ihrer Kinder zu bestimmen, also ob und wie lange sich das Kind oder der Jugendliche auf Festen, Kirchweihen, in Diskotheken oder eben auch auf Faschingsfeiern oder Faschingsumzügen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes aufhalten darf.