Hilpoltstein
Antrag hilft Geld sparen

24.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:04 Uhr

Hilpoltstein (HK) Ohne Antrag kein Geld für Fahrkarten – wer Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für den Schulweg hat, sollte den Kalender im Auge behalten: Entsprechende Anträge müssen beim Rother Landratsamt bis Freitag, 31. Oktober 2014, eingereicht werden.

Angemeldet werden können die Fahrtkosten, die im Schuljahr 2013/2014 für den Schulweg bezahlt werden mussten. Das Landratsamt Roth erstattet Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-,Berufsfach-, Berufsaufbau-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der notwendigen Beförderung – allerdings nur dann, wenn sie die sogenannte Familienbelastungsgrenze von 420 Euro im Schuljahr 2013/2014 überstiegen haben. Wenn eine Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld bezieht, muss diese keinen Eigenanteil mehr tragen. Dasselbe gilt für die Bürger, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen.

Der Antrag ist mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen (z.B. Kindergeldnachweis, evtl. Stundenplan) bis spätestens Freitag, 31. Oktober, beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth einzureichen. Die Antragsvordrucke werden von den Schulen ausgegeben. Sie können auch auf der Homepage des Landratsamtes Roth, www.landratsamt-roth.de (Formularcenter – Schule & Bildung), heruntergeladen werden.