Greding
"Ein großer Fehler"

Gredinger bestellt Drogen im Internet Ein Jahr Bewährung und 1800 Euro für die Beratungsstelle

26.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:14 Uhr

Greding/Schwabach (tsl) Menge angeben, in den Warenkorb legen, Adresse eintippen, Lieferung mit DHL - ein 28-Jähriger aus Greding hatte sich auf einer Internetplattform namens "Shiny Flakes" Drogen bestellt, das letzte Mal im Jahr 2014. Dass er sich nun am Montag vor dem Amtsgericht Schwabach verantworten musste, hat vor allem mit seinem Rauschgifthändler zu tun.

Dieser war im November 2015 als sogenannter Kinderzimmerdealer zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Denn als die Polizei dem Leipziger 2015 auf die Schliche kam, nahm sie nicht nur 914 Kilogramm Drogen mit, sondern auch den Laptop und diverse Festplatten. Über diese ließen sich die Kunden des damals 20-Jährigen ermitteln, die Bestellungen im Darknet, einem verschlüsselten Teil des Internets, getätigt hatten.

Das alles ist für den Gredinger längst Geschichte. "Ein für alle Mal abgeschlossen" habe er mit den Drogen, erklärte er vor Gericht, "es war ein großer Fehler, den ich sehr bereue." Er gab zu, Amphetamine, Kokain und Crystal Meth für den Eigengebrauch bestellt zu haben, doch im August 2014, "der für mich schlimmsten Zeit in meinem Leben", zog er die Notbremse und begab sich in Therapie.

Das rechnete ihm Richterin Andrea Martin hoch an. Zwar habe der Angeklagte alles bestellt, "was reinhaut" und dies "in nicht geringer Menge", jedoch sei er geständig gewesen und habe "sich seiner Drogensucht gestellt, wie man sich ihr besser nicht stellen kann". Deshalb wurden dem 28-Jährigen auch keine Auflagen zur Bedingung gemacht, "da Sie das selbst gut im Griff haben". Der Gredinger befindet sich weiterhin in ambulanter Betreuung und geht nach einer beruflichen Pause, die er während des Entzugs einlegen musste, wieder zur Arbeit. 1800 Euro muss er einer Drogenberatungsstelle zahlen, die einjährige Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, so dass der Schuldspruch sofort gültig wurde.